Anfrage Nr. 1925/2009:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Begründung der Kategorisierung des Erdaushubes De-Haen-Platz

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Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Begründung der Kategorisierung des Erdaushubes De-Haen-Platz

Auf unsere Anfrage vom 10.08.09 zum Erdaushub De Haen Platz antwortete die Verwaltung am 18.08.09, dass die Entlassung der Überwachung des Erdreiches nach § 98 StrISchV durch die zuständige Gewerbeaussicht erfolgt ist. Daraus ergeben sich aus unserer Sicht folgende weitere Fragen:

1.Welcher Entsorgungsbescheid lag der Verlagerung des strahlenbelasteten Erdreiches vom Lister De-Haen-Platz auf die Deponie Wetro in Sachsen zugrunde (wir bitten Sie darum, diesen Bescheid der Antwort beizufügen bzw. uns mitzuteilen, wo dieser eingesehen werden kann)?

2. Wie wird die Entlassung nach § 98 der StrISchV begründet, wenn die Untersuchungen des Containers 1 eine Überschreitung der zulässigen Strahlung nach Anlage XII der StrISchV eindeutig übersteigt?

Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender