Anfrage Nr. 15-0078/2010:
Bestandsgutachten für das Freizeitheim Linden
Entscheidung der Verwaltung vom 4.12.09
zum Beschluss des Bezirksrates am 26.8.09

Inhalt der Drucksache:

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Bestandsgutachten für das Freizeitheim Linden
Entscheidung der Verwaltung vom 4.12.09
zum Beschluss des Bezirksrates am 26.8.09

In der Begründung zur Entscheidung, dem Beschluss des Bezirksrates nicht zu folgen, finden sich bezüglich der Zeitabläufe einige vage Angaben. Die kurzfristigen Maßnahmen zur Brandschutzsanierung, um den Weiterbetrieb des FZH zu ermöglichen, sind den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sicherlich zu vermitteln. Dass die Verwaltung über ein Bestandsgutachten und Kostenplanungen für nutzergerechte Umbauten erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten will, wirft dagegen Fragen auf.
1. Welche Zeitvorstellungen hat die Verwaltung, wenn sie „demnächst ein Nutzungskonzept … vorlegen“ will?
2. Welche Zeitvorstellung hat die Verwaltung für den Umbau des Lindener Rathauses, wenn sie davon ausgeht, dass die Bibliotheksräume im FZH erst „frühestens Ende 2012“ umgenutzt werden können?
3. Kann nicht ein Bestandsgutachten, u.a. auf der Grundlage der umfangreichen Ergebnisse der Interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bezirksrates, schon kurzfristig erstellt und damit Vorarbeit für spätere Baumaßnahmen geleistet werden?