Drucksache Nr. 1511/2009:
Förderung der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Glühwürmer 4" in Trägerschaft des Vereins "Glühwürmer e. V."

Inhalt der Drucksache:

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1511/2009
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Förderung der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Glühwürmer 4" in Trägerschaft des Vereins "Glühwürmer e. V."

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Glühwürmer e. V." um eine Kleine Kindertagesstätte (KKT) in Hannover-Stöcken, Stöckener Str. 7 mit 10 Kindergartenplätzen zu erweitern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.10.2009, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen59.500,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt59.500,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-59.500,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Im Stadtteil Stöcken im Stadtbezirk Herrenhausen Stöcken besteht ein erheblicher Bedarf an Kindergartenplätzen.
Durch die geplante Kleine Kindertagesstätte "Glühwürmer 4" des Vereins "Glühwürmer e. V." wird es möglich, 10 neue Betreuungsplätze für die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder anzubieten.
Der Verein "Glühwürmer e. V." ist als Träger in der Landeshauptstadt Hannover anerkannt und betreibt in Leinhausen und in anderen Stadtteilen bereits drei Kinderbetreuungseinrichtungen.
Der Träger hat in der Stöckener Str. 7 im Stadtteil Stöcken Räumlichkeiten mit einem direkten Außensspielbereich gefunden. Das Objekt wird durch den Vermieter renoviert. Geringe Umbaumaßnahmen für die Zwecke der Kinderbetreuung werden durch den Verein mit Hilfe von Sponsorengeldern und Eigenleistungen vorgenommen.
Die Zuwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 59.500,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei bzw. sichert den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Es ist beabsichtigt, den Betrieb zum 01.10.2009 aufzunehmen.
51.4 
Hannover / 14.07.2009