Drucksache Nr. 2797/2009:
Stadtbahnstrecke A-Nord
- Verlängerung von Misburg/Nord nach Misburg/Mitte

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2797/2009
15
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtbahnstrecke A-Nord
- Verlängerung von Misburg/Nord nach Misburg/Mitte

Antrag,

die Stadt stimmt der Stadtbahnverlängerung von Misburg/Nord nach Misburg/Mitte
auf Grundlage der von der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) eingereichten Planung grundsätzlich zu (Anlage 2 bis 15) und wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme abgeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Frauen sind im besonderen Umfang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der Ausbau der Stadtbahn eine Verbesserung dar.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in einer Kostentabelle nicht darstellbar.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der hannoversche Stadtteil Misburg ist bisher nicht an das Stadtbahnnetz angebunden. Misburg wird heute durch die drei Buslinien 124, 125 und 127 erschlossen. Um in das hannoversche Stadtzentrum zu gelangen, müssen die rund 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner Misburgs an den Haltestellen Misburger Straße, Lahe oder Anderten vom Bus in die Stadtbahn oder am Bahnhof Anderten-Misburg in die S-Bahn umsteigen.






Der Nahverkehrsplan 2008 der Region Hannover sieht vor, in den nächsten Jahren den Stadtteil Misburg in zwei Bauabschnitten an das Stadtbahnsystem anzubinden. Als erster Abschnitt befindet sich die Verlängerung der Stadtbahnstrecke A-Nord von Hannover-Lahe nach Hannover-Misburg/Nord zurzeit in Bau und soll im Jahr 2010 in Betrieb genommen werden. Nach Fertigstellung dieses Abschnitts soll gemäß Nahverkehrsplan in einem zweiten Bauabschnitt die Stadtbahn bis Misburg/Mitte (Meyers Garten) verlängert werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Regionsausschuss am 24.06.2003 gefasst.

Damit wird auch der im Rahmen der Beratungen zum Nahverkehrsplan 2003 vom Verwaltungsausschuss gefasste Beschluss erfüllt, dass der Stadtbahnanschluss Misburgs von Lahe aus über die Buchholzer Straße bis Meyers Garten erfolgt (DS-Nr. 2702/2002).

Für die Planung dieses Streckenabschnitts hat die Region bereits 720.000 € freigegeben und der infra zur Verfügung gestellt. Die von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Firma TransTecBau hat auf Grundlage der bereits 2003 erstellten Machbar-
keitsstudie die Planfeststellungsunterlagen erstellt, so dass die infra nach Zustimmung der Region den Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens stellen konnte.


2. Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren

Am 13.11.2009 gingen die Planfeststellungsunterlagen beim zuständigen Fachbereich der Stadt ein. In der Zeit vom 23.11.2009 bis zum 22.12.2009 liegen die Planfeststellungs-
unterlagen öffentlich aus. Auf Antrag der Stadt wurde die der Stadt gesetzte Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 13.02.2010 eingeräumt. Gesetzliche Vorschriften lassen eine spätere Abgabefrist nicht zu.

Auf die wesentlichen Forderungen wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. Die vollständige Stellungnahme nach dem Stand vom 10.12.2009 ist als Anlage 1 beigefügt. Sofern es zur Wahrung der Interessen der Stadt erforderlich ist, wird die Verwaltung kurzfristig oder im Erörterungstermin weitere Forderungen geltend machen.


3. Planung, Forderungen der Stadt

3.1. Allgemeines

Eine detaillierte Beschreibung enthalten die als Anlagen 2 bis 15 beigefügten Auszüge aus den von der TransTecBau erstellten Planfeststellungsunterlagen (Erläuterungsbericht, Übersichtsplan, Lagepläne, Querschnitte).

Die Stadtbahnverlängerung nach Misburg/Mitte hat eine Länge von ca. 1,5 km und verläuft im Wesentlichen entlang der Buchholzer Straße (Anlage 3). Mit ihren drei Haltestellen Kafkastraße, Am Forstkamp und Misburg erschließt sie im engeren Einzugsgebiet ca. 5.000 Einwohner und 2.000 Arbeitsplätze, im erweiterten Einzugsgebiet ca. 13.500 Einwohner und 4.000 Arbeitsplätze.







3.1. Kreuzungsbereich Am Nordfeld/Scholandstraße/Colshornweg

Die Neubaustrecke beginnt im Anschluss an die mit der Verlängerung bis Misburg/Nord zu realisierende Kehranlage im Bereich der Einmündung Colshornweg in die Buchholzer Straße. Der Kreuzungsbereich Am Nordfeld/Scholandstraße/Colshornweg wird mit diesem Vorhaben endgültig ausgebaut und signalisiert (Anlage 4). Aus Sicht der Verwaltung ist die Planung unzureichend. Es fehlen separate Abbiegespuren mit der Folge, dass bei einer Stadtbahnfahrt die Fahrtrichtung Misburg vor der Einmündung Scholandstraße angehalten werden muss. Die entsprechende Forderung ist der Anlage 1, Punkt 1, zu entnehmen.

3.2. Colshornweg bis Kafkastraße

Die Stadtbahntrasse verläuft ab Colshornweg entlang der Buchholzer Straße zunächst in nordöstlicher Seitenlage am Rande des Misburger Waldes (Anlagen 5, 6 und 11). Die Buchholzer Straße bleibt in diesem Abschnitt größtenteils unberührt, sodass der Umbau und damit die Kosten möglichst gering gehalten werden. Ein Eingriff in den Misburger Wald ist allerdings unvermeidlich.

In Höhe der Einmündung der Wilhelm-Tell-Straße sind Vorsorgeflächen für einen späteren Ausbau des Knotenpunktes und ggf. auch für den Bau einer zusätzlichen Stadtbahnhalte-
stelle vorgesehen, wenn nach Fertigstellung des Baugebietes Steinbruchsfeld seitens der Region hierfür der Bedarf gesehen werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bedarf für eine Haltestelle bereits heute gegeben. Die Stellungnahme enthält daher unter Punkt 3 die Forderung nach einer sofortigen Realisierung.

3.3. Haltestelle Kafkastraße

Zwischen den Einmündungen Kafkastraße und Brucknerring ist die Haltestelle Kafkastraße vorgesehen. Sie erhält zwei 70 m lange und 2,50 m breite Seitenbahnsteige. An beiden Bahnsteigenden befinden sich Zugänge, die über Rampen und Signalanlagen barrierefrei erreichbar sind. Eine entsprechende Anzahl von Fahrradbügeln ist hier, wie auch an allen anderen Haltestellen, vorgesehen (Anlagen 7 und 12).

3.4. Grüner Ring

An der Haltestelle Kafkastraße kreuzt auch der sogenannte „Grüner Ring“ die Stadtbahn. Die Anbindung an den Grünen Ring auf der Nordseite der Buchholzer Straße ist mit der Stadthaltestelle Kafkastraße nicht mehr möglich. Der Radverkehr kann auf Dauer nur auf der Südseite abgewickelt werden. Die entsprechenden Forderungen sind unter Punkt 7 der Stellungnahme enthalten.

3.5. Brucknerring bis Am Forstkamp

Im Knotenpunkt Brucknerring/Werfelstraße kreuzt die Stadtbahn die stadtauswärtige Richtungsfahrbahn und verläuft über eine Strecke von ca. 250 m in Mittellage der Buch-
holzer Straße bis zum nächsten Knotenpunkt Am Forstkamp/Buchholzer Straße (Anlagen 8 und 13). Dieser Streckenbereich stellt aufgrund der seitlich angrenzenden Bebauung einen Engpass dar. Hier galt es bei der Planung, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den verschiedenen Flächenansprüchen zu finden. Ziel ist es, den notwendigen Grunderwerb auf beiden Straßenseiten so gering wie möglich zu halten.




Die Stadtbahn kann aus Platzgründen hier keinen zweigleisigen besonderen Bahnkörper erhalten. Es ist vorgesehen, lediglich das jeweilige Stadtbahngleis in den Knotenpunkt-
zuläufen auf einem eigenen Bahnkörper zu führen, um den Stadtbahnverkehr baulich von der daneben liegenden Linksabbiegespur zu trennen. Das jeweilige Stadtbahngleis in den Knotenpunktabläufen wird straßenbündig in die Fahrbahn eingebaut und kann vom motorisierten Individualverkehr (MIV) überfahren werden. Die Fahrbahnen erhalten in diesem Streckenbereich das Mindestmaß von 5,50 m Breite.

Durch die Inanspruchnahme von Vorgartenflächen entfallen die dort stehenden Bäume, die in den öffentlichen Raum der Buchholzer Straße bisher geprägt haben. Da im engen Straßenquerschnitt im öffentlichen Raum nur wenige Baumpflanzungen möglich sein werden, wären Baumpflanzungen auf den benachbarten Privatflächen in Straßennähe sehr zu begrüßen (Punkt 10 der Stellungnahme). Dies kann aber den betroffenen Eigentümern nicht aufgezwungen werden.

3.6. Haltestelle Am Forstkamp

Im Knotenpunkt Am Forstkamp/Buchholzer Straße verschwenkt die Stadtbahntrasse nach Osten und wird bis zu ihrem Endpunkt an der Waldstraße hinter der vorhandenen Be-
bauung entlang des Misburger Stadtparks geführt. Unmittelbar östlich des Knotenpunktes entsteht die Haltestelle Am Forstkamp. Sie erhält einen 70 m langen und 4,00 m breiten Mittelbahnsteig. Auch hier befindet sich an beiden Bahnsteigenden jeweils ein Zugang mit Rampe. Der westliche Zugang liegt am Knotenpunkt der Straßen Am Forstkamp/Buchholzer Straße, der östliche Zugang wird an die vorhandenen bzw. geplanten Fußwege Richtung Stadtpark angebunden (Anlagen 9 und 14).

Unter Punkt 8 der Stellungnahme werden Forderungen zur schalltechnischen Untersuchung und zur Lärmschutzwand erhoben, da hier Vorgaben aus der Bauleitplanung nicht berück-
sichtigt wurden.

3.7. Endpunkt Misburg

In einem großen Bogen erreicht die Stadtbahntrasse nach 330 m ihren Endpunkt Misburg an der Waldstraße nähe Meyers Garten. Hier entsteht eine sogenannte vorgeschaltete Kehranlage mit doppeltem Gleiswechsel und einem rückwärts gerichteten Abstellgleis für abzukuppelnde dritte Wagen oder Schadzüge. Neben den Kehrgleisen sind zwei Bahn-
steige vorgesehen. Der Mittelbahnsteig soll als Abfahrtsbahnsteig ausgewiesen werden. Der nördlich gelegene Seitenbahnsteig wird im Regelfall der Ankunftsbahnsteig sein, an dem auf kurzem Weg am selben Bahnsteig in die Mehrzahl der dort verkehrenden Busse umgestiegen werden kann (Anlagen 8 und 15).

Am Endpunkt Misburg entstehen eine Busumsteigeanlage zu den Linien 124 (Misburg – Am Brabrinke), 125 (Anderten – Meierwiesen) und 127 (zukünftig Pferdeturm – Stadtfriedhof Misburg) sowie eine Park-and-ride-Anlage mit ca. 20 Stellplätzen und zahlreichen Fahr-
radabstellmöglichkeiten.

Die vorhandenen Flächen in diesem Bereich werden im Zuge der Realisierung der Umsteigeanlage neu geordnet und städtebaulich aufgewertet. Dabei entsteht auch
eine geradlinige Verbindung für Fußgänger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer
zwischen Stadtpark und Waldstraße, die mit einer Baumallee bepflanzt werden soll.




4. Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Verlängerungsstrecke von Misburg/Nord bis Misburg/Mitte be-
tragen laut bisheriger Kostenermittlung ca. 19 Mio. €. Das Stadtbahnvorhaben ist seit 2004 im GVFG-Bundesprogramm enthalten. Der Bund wird das Vorhaben mit 60 % (= 9,6 Mio. €) der zuwendungsfähigen Kosten (16 Mio. €) fördern. Weitere 15 % (= 2,4 Mio. €) übernimmt das Land Niedersachsen. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungs-
anteil der Region Hannover dar (= 7,0 Mio. €)


5. Grundstückseingriffe

Für den Ausbau von Stadtbahnstrecke, Fahrbahn, Seitenanlagen und des Gleichrichter-
werks wird der Erwerb von Grundstücken und Grundstücksteilen erforderlich. Soweit die Grunderwerbsverhandlungen von der infra noch nicht eingeleitet wurden, werden in Kürze mit allen betroffenen Grundstückseigentümern erste Gespräche geführt werden. Es ist beabsichtigt, die zur Realisierung dieser Stadtbahnbaumaßnahme erforderlichen Grund-
stücksflächen zeitnah zu erwerben.

Zur Realisierung dieser Stadtbahnbaumaßnahme sind sowohl auf Dauer angelegte Grund-
stückseingriffe als auch temporäre Grundstücksnutzungen für Baustelleneinrichtungen erforderlich. Soweit es sich nicht um Flächen handelt, die im öffentlichen Eigentum stehen, werden mit den betroffenen Eigentümern im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen zeitlich begrenzte Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.


6. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Der Ausbau der Stadtbahn nach Misburg/Mitte mit drei barrierefreien Haltestellen stellt eine wesentliche Verbesserung der ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätsbehinderte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Senioren, Personen mit Kinderwagen sowie blinden und sehbehin-
derten Personen dar.


7. Weiteres Verfahren, Realisierung

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die Niedersächsische Landes-
behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die NLStBV wird in ihrer Funktion als Planfest-
stellungsbehörde eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, so wird die Verwaltung darüber informieren.

Die Region und die infra erwarten einen Planfeststellungsbeschluss im Herbst 2010, so dass Anfang 2011 mit den vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme der Verlängerung bis Misburg-Mitte soll nach heutigem Stand zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 erfolgen. Die Einhaltung der Termine ist davon abhängig, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass der Zuwendungsbescheid der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) rechtzeitig vorliegt.


Mit der Planung und Realisierung wurde das Büro TransTecBau beauftragt. Beim Umbau der Buchholzer Straße soll der Individualverkehr in Abstimmung mit der Stadt und Polizei über die jeweiligen nicht im Bau befindlichen Straßenabschnitte oder, falls möglich und notwendig, über benachbarte Straßenzüge geführt werden. Die Zufahrt zu den Grund-
stücken wird generell gewährleistet. Eventuell unumgängliche kurzzeitige Sperrungen werden mit den betroffenen Anliegern abgesprochen.

Für den Fall, dass Einfahrten zu den Anliegergrundstücken baulich an die neuen Straßen/
Höhenverhältnisse angepasst werden müssen, geschieht das in enger Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern. Mit allen Leitungsverwaltungen werden rechtzeitig vor Baubeginn die erforderlichen Absprachen über Leitungstrassen und Bauzeiten getroffen.


8. Anlagen

Der Drucksache sind insgesamt 15 Anlagen beigefügt. Als Anlage 1 ist die Stellungnahme der Stadt beigefügt. Die Anlagen 2 bis 15 enthalten Auszüge aus den Planfeststellungs-
unterlagen zu den Planungen im Stadtgebiet von Hannover. Zur besseren Orientierung dient das nachfolgende Verzeichnis.

Anlage 1 Stellungnahme der Stadt
Anlage 2 Auszug aus dem Erläuterungsbericht
Anlage 3 Übersichtsplan
Anlage 4 Lageplan Knoten Einmündungen Am Nordfeld und Colshornweg
Anlage 5 Lageplan Abschnitt Misburger Wald Höhe Wilhelm-Tell-Straße
Anlage 6 Lageplan Abschnitt Misburger Wald bis Kafkastraße
Anlage 7 Lageplan Bereich Haltestelle Kafkastraße
Anlage 8 Lageplan Buchholzer Straße, Bereich Brucknerring bis Am Forstkamp
Anlage 9 Lageplan Bereich Haltestelle Am Forstkamp
Anlage 10 Lageplan Endpunkt Misburg
Anlage 11 Querschnitt Buchholzer Straße Höhe Haus-Nr. 67
Anlage 12 Querschnitt Haltestelle Kafkastraße
Anlage 13 Querschnitt Buchholzer Straße Höhe Brucknerring/Werfelstraße
Anlage 14 Querschnitt Haltestelle Am Forstkamp
Anlage 15 Querschnitt Haltestelle Misburg Nordseite
66.1 
Hannover / 11.12.2009