Drucksache Nr. 2383/2009:
Anerkennung und Förderung der Krippe " Kinderhaus am Maschsee" mit 30 Krippenplätzen, Seestr. 20/21

Inhalt der Drucksache:

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2383/2009
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Anerkennung und Förderung der Krippe " Kinderhaus am Maschsee" mit 30 Krippenplätzen, Seestr. 20/21

Antrag,

zu beschließen,
  • die "Maschseekinder - gemeinnützige GmbH" als Träger der Kindertagesstätte "Kinderhaus am Maschsee", in der Südstadt, Seestr. 20/21 mit 30 Krippenplätzen ganztags anzuerkennen und
  • ab Betriebsbeginn bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen164.000,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt164.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-164.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Südstadt – Bult besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Der Bundesgesetzgeber wird bis zum Jahr 2013 einen individuellen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder in dieser Altersgruppe verwirklichen. Die LHH hat sich zum Ziel gesetzt, einen Versorgungsgrad von 40% zu erreichen. Dies geschieht durch das Ausbauprogramm „5 x 300 Plätze U 3“.
Durch die geplanten Krippengruppen der “Maschseekinder gemeinnützige GmbH“ wird es möglich, weitere 30 Plätze für Kinder unter 3 Jahren anzubieten.
Die Kindertagesstätte soll “Kinderhaus am Maschsee“ heißen und in vom Träger angemieteten Räumen eines ehemaligen Plus-Supermarktes in der Seestr. 21/22 eingerichtet werden. Die Nutzungsänderung ist bereits beantragt, und die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind abschließend geplant und mit dem Vermieter abgesprochen. Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde von der Landesschulbehörde bereits bewilligt.
Als Betriebsbeginn ist der 01.04.2010 vorgesehen.

Der Stadt entstehen, abgesehen von einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 10.000,00€, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit von den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten).
Die Aufwendungen für die laufende Finanzierung in Höhe von jährlich 164.000,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Ein Ortstermin mit dem Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – hat stattgefunden und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Der Träger stellt sich am 06.11.2009 in der Kommission Kinder - und Jugendhilfeplanung vor.
51.41 
Hannover / 02.11.2009