Antrag Nr. 15-1689/2009:
Erstellung eines Bestandsgutachtens für das Freizeitheim Linden

Inhalt der Drucksache:

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Erstellung eines Bestandsgutachtens für das Freizeitheim Linden

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

Die LHH soll umgehend ein Bestandsgutachten bzw. ggf. eine Neuplanung für das Freizeitheim Linden erarbeiten oder in Auftrag geben.


- Das Bestandsgutachtens über das Gebäude soll verwertbare Aussagen treffen:
· Zum baulichen Zustand des Gebäudes
· Zu den Kosten zur Behebung der baulichen Mängel
· Zu den Kosten für eine energetische Sanierung
- Das Gutachten soll weiter die heutige Raumaufteilung und -ausstattung überprüfen und Vorschläge für zukunfts- und nutzerorientierte Verbesserungen unterbreiten und mit einer verwertbaren Kostenschätzung belegen. – Vorschläge für räumliche Erweiterungen und/oder Veränderungen werden dabei ausdrücklich erwartet. Die Planungen sollen die vorliegenden Nutzererfahrungen und -wünsche aufgreifen und das Freizeitheim so nutzerfreundlicher gestalten und damit zukunfts- und konkurrenzfähig machen.

- Abschließend soll das Gutachten eine belastbare Aussage dazu treffen, ob die ermittelten Kosten eine Modernisierung des alten Gebäudes rechtfertigen, oder ggf. ein Neubau die betriebswirtschaftlich sinnvollere Variante wäre. Bei dieser vergleichenden Betrachtung sind die Teilmodernisierungen des Hauses die in den letzten Jahren bereits erfolgt sind, zu berücksichtigen (wie z. B. die Verbesserungen für Behinderte, wie Fahrstuhl und Toiletten, aber auch die zahlreichen anderen kleinen Maßnahmen).

Begründung

Die Existenz des Freizeitheims Linden am heutigen Standort ist aus der Sicht des Bezirksrates unverzichtbar. Die kultur- und sozialpolitische Funktion des Hauses wird durch die Bereitstellung von Räumen für ein breites Spektrum an Nutzergruppen, die stadtteilbezogene Bildungsarbeit und die Veranstaltungen unterschiedlichster Art erfüllt.
Das war und bleibt das Fazit der interfraktionellen AG des Bezirksrates zum Thema „Perspektiven für das Freizeitheim Linden“, die seit Jahren Ideen für die Zukunft des Freizeitheimes erarbeitet.
Allerdings wurden dieser AG in der Sommerpause bauliche Notwendigkeiten für das Freizeitheim bekannt gemacht, die alle bisherigen Beschlüsse und Planungen im Zusammenhang mit dem „Konjunkturprogramm II“ erledigen und die ursprünglich vorgesehenen Mittel in neue, bisher nicht bekannte Maßnahmen erforderlich machen sollen.

Daher stellen sich dem Bezirksrat wegen einer fraglichen Wirtschaftlichkeit erneut die schon 2008 gestellten Fragen nach der politischen Verantwortbarkeit einer Modernisierung des alten Gebäudes. – Und daraus resultierend die Frage ob ein Abriss und Neubau nicht die wirtschaftlichere Lösung sein könnte.

Weiter wird zur ergänzenden Begründung auf den diesbezüglichen Antrag des Bezirksrats (Drucksache Nr. 15-1579/2008) verwiesen.

Dieser Antrag war von der Verwaltung der LHH mit dem Hinweis auf die „angespannte Haushaltslage“ abgelehnt worden. – Die Ablehnung und die damit fehlende Planungsgrundlage könnten heute dazu führen, das öffentliche Mittel unsinnig eingesetzt werden, obwohl möglichere wirtschaftlichere Lösungen bestanden hätten, ohne aber ausreichend untersucht zu werden.