Drucksache Nr. 1953/2012:


Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1953/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt



Bebauungsplan Nr. 314, 3.Änd - Nordring -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 314, 3. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die mit der Bebauungsplanänderung verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise positiv auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Änderungsbereich gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 314, der hier ein uneingeschränktes Gewerbegebiet ausweist.
Im Interesse einer städtebaulichen Entwicklung und Anpassung dieses Bereiches rund um den Yachthafen soll die östlich der Werftstraße gelegene Wohnbebauung auf der Westseite der Werftstraße weiter fortgesetzt werden. Hierzu hat ein Vorhabenträger für den benachbarten Bebauungsplan Nr. 1479 zur Realisierung einer mehrgeschossigen Wohnbebauung einen Antrag auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Zur Realisierung dieses städtebaulich wünschenswerten Vorhabens ist es aus Gründen der Gebietsverträglichkeit erforderlich, das westlich benachbarte bisher uneingeschränkte Gewerbegebiet durch ein Bebauungsplanänderungsverfahren hinsichtlich der Art der Nutzung einzuschränken. Durch eine textliche Änderung sollen künftig nur noch gewerbliche Betriebe im Sinne eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Der Grundstückseigentümer des betroffenen Kfz. Betriebes ist von dieser Entwicklung unterrichtet und hat sein Einverständnis in Form einer Baulasterklärung dokumentiert.
Zugleich soll in dem verbleibenden Gewerbegebiet die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten neu geregelt werden. Entsprechend der städtebaulichen Entwicklungsabsichten und den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes werden Einzelhandelsnutzungen und Vergnügungsstätten aller Art ausgeschlossen. Ausnahmsweise kann der Handel mit motorisierten Fahrzeugen aller Art einschließlich Zubehör zugelassen werden. Dies gilt auch für den Verkauf von Produkten an Endverbraucher, wenn er nach Art und Umfang in eindeutigem Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung von Gütern einschließlich Reparatur- und Serviceleistungen der Betriebsstätte steht und dieser in Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es wird deshalb ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 06.07.2010 bis zum 18.08.2010 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Schreiben bzw. Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Das entsprechende Bauleitplanverfahren zur Verwirklichung der Wohnbebauung westlich der Werftstraße wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1479 parallel zu diesem Änderungsverfahren durchgeführt.
61.11 
Hannover / 04.09.2012