Anfrage Nr. 15-0557/2011:
Zuständigkeiten für Kindertagesstätte Ratswiese „Günther-Randt-Haus“

Inhalt der Drucksache:

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Zuständigkeiten für Kindertagesstätte Ratswiese „Günther-Randt-Haus“

Nachdem im Jahre 2007 ein Außenspielgerät auf dem Gelände der Kita aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut wurde, wird die Frage der Zuständigkeit für Neubeschaffung und Aufbau eines Ersatzgerätes zwischen den beteiligten Stellen der LHH und der AWO hin und her geschoben. Im Ergebnis haben die Kinder dieser Einrichtung seit vier Jahren eine Außenspielfläche, die sicher nicht den geltenden Standards entspricht.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist für die Beschaffung eines Spielgerätes für eine Einrichtung zur Eingliederungshilfe, „Sonderkindergarten“, zuständig?
2. Welche Ausstattungsstandards gelten für Außenspielflächen von Kindergärten?
3. Entspricht die Ausstattung an der Ratswiese diesen Standards?