Drucksache Nr. 0095/2010:
Förderung und Anerkennung einer Krippengruppe in Trägerschaft des "Vereins zur Bildung und Förderung in der Kindheit e.V."

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0095/2010
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Förderung und Anerkennung einer Krippengruppe in Trägerschaft des "Vereins zur Bildung und Förderung in der Kindheit e.V."

Antrag,

  • den "Verein zur Bildung und Förderung in der Kindheit e.V." als Träger anzuerkennen und
  • dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.05.10, die laufende Förderung einer Krippengruppe mit 15 Plätzen für die Betreuung von Kindern ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in der Harenberger Straße 8-10, 30459 Hannover, analog der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft gemeinnützig anerkannter Vereine zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben115.000,00 €*4645.000.718000
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt115.400,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-115.400,00 € 
**Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung von 38 % der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt. Zudem beinhaltet der Förderbetrag die Refinanzierung der Drittkraft bei eingruppigen Einrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen/Kinderläden.

Begründung des Antrages

Im Stadtteil Limmer im Stadtbezirk Linden/Limmer besteht ein großer Bedarf an Krippenplätzen. Durch die geplante eingruppige Einrichtung des "Vereins zur Bildung und Förderung in der Kindheit" wird es möglich, 15 neue Betreuungsplätze für Krippenkinder im Alter zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr in der Harenberger Straße zu schaffen.

Die großzügigen Räumlichkeiten werden kleinkindgerecht umgebaut. Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt. Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5000 € keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5 % der Gesamtkosten für Einrichtungsgegenstände). Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 115.000 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Die Planungen sind dem Nds. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Der "Verein zur Bildung und Förderung in der Kindheit e.V." hat sich am 08.01.10 in der Komission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt.

Das geplante Betreuungsangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bei, wodurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
51.41 
Hannover / 12.01.2010