Drucksache Nr. 2446/2010:
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Verwaltungsausschuss
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2446/2010
2
 

Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel

Antrag, zu beschließen:

Die Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel wird mit Beginn der nächsten Wahlperiode im November 2011 entsprechen der beigefügten Karte wie folgt geändert:

Aus dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Seelhorst, werden dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Stadtteil Bemerode, zugeordnet (siehe Karte, Anlage 1):
Die Fläche mit folgenden Begrenzungen: Bemeroder Straße, Grundstück Nr. 56, August-Madsack-Straße, Straße Döhrbruch bis zum Regenrückhaltebecken, westliche und südliche Begrenzung des Rückhaltebeckens, östlicher Waldrand entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan 1583 bis zur nordwestlichen Ecke der bisherigen Stadtbezirksgrenze bei der Straße Zum Waldteich.

Aus dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode; Stadtteil Bemerode, wird dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Mittelfeld der Statistische Bezirk 476 Expo-Plaza-West (Fläche zwischen Boulevard de Montréal, Lissabonner Allee und bisheriger Stadtbezirksgrenze) zugeordnet (siehe Karte, Anlage 2).

Aus dem Stadtbezirk 8 Döhren-Wülfel, Stadtteil Mittelfeld, werden dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode, Stadtteil Bemerode, der Teil des Eckgrundstückes Lissabonner Allee und Straße der Nationen und kleine Flächen an der Autobahnauffahrt zugeordnet (siehe Karte, Anlage 2).

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die notwendigen Änderungen bei der Beschilderung, in den Kartengrundlagen usw. können im Rahmen der auch sonst anfallenden Änderungen/Fortschreibungen vorgenommen werden.

Begründung des Antrages

Mit dem Bau des Messeschnellweges zu Beginn der 50er Jahre wurde der östliche Teil des Wald- und Erholungsgebietes Seelhorst vom damaligen Stadtteil Döhren und dem heutigen Stadtbezirk Döhren-Wülfel getrennt. Solange das Gebiet bis in die 90er Jahre weitgehend unbebaut blieb und nur zur Erholung diente, war die Anbindung an den Stadtbezirk Döhren-Wülfel durch zwei Fußgängerbrücken ausreichend.

Mit der Bebauung entlang der Bemeroder Straße (Wohngebiet Seelhorster Gärten) und besonders durch die Erschließung und Bau des Expo-Geländes entstand eine neue Situation.
Im nördlichen Bereich konnten Bewohner und Nutzer ihrem bisherigen Stadtbezirk nur auf großen Umwegen erreichen und haben sich weitgehend nach Bemerode orientiert.
Im südlichen Bereich lief die Stadtbezirksgrenze quer durch Gebäude und Grundstücke.

Zur Lösung des Problems wurden seit Mitte der 1990ger Jahre diverse Varianten diskutiert, aber weder zur Kommunalwahlperiode 1996 (Stadtbezirksgrenzen können nach § 55 Abs. 3 NGO nur zum Ende einer Wahlperiode geändert werden) noch zu den folgenden Wahlperioden wurde eine Lösung gefunden.

Nicht zuletzt auf Drängen der Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes "Seelhorster Gärten" und nach langer Diskussion zwischen den Stadtbezirken schlägt die Verwaltung jetzt die oben angeführte Abgrenzung vor.

Über Abgrenzung und Benennung von Stadtteilen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 / § 40 Abs. 1 Nr. 2 NGO) und Änderungen von Stadtbezirksgrenzen (§ 55 Abs. 2 NGO) entscheidet der Rat.
Änderungen von Stadtbezirksgrenzen sind erst zu Ende der Wahlperiode zulässig (§ 55 Abs. 3 NGO); sie treten zum 1. November 2011 in Kraft.
Die neuen Grenzen sind aber schon bei den Wahlvorbereitungen (zum Beispiel bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen) und bei der Wahlorganisation zu berücksichtigen.
18.8 
Hannover / 29.11.2010