Anfrage Nr. 15-2647/2009:
Parken in den südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße

Inhalt der Drucksache:

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Parken in den südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße

Die südlichen Nebenstraßen der Anecampstraße (Berkelmannstraße, Timmermannweg, Ashwin-von-Roden-Weg) wurden hinsichtlich des Parkens am stumpfen Ende der Fahrbahn mit entsprechenden Verkehrszeichen (z. B. Haltverbot, Grenzmarkierung) reguliert. Dennoch werden diese Regelungen weiterhin häufig nicht eingehalten. Darüberhinaus werden auch Gehwegflächen des Von-Graevemeyer-Weges zur Pkw-Abstellung – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden – genutzt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. In welcher Weise wird die Andienung mit Lkw, namentlich Fahrzeuge der Abfallwirtschaft, behindert und erschwert, wenn die Wendemöglichkeiten in der jeweiligen Sackgasse weiter als erlaubt eingeschränkt werden?
2. Welche Bedeutung hat die Freihaltung dieser für das Parken unzulässigen Flächen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr, z. B. im Falle eines Feuerwehreinsatzes?
3. Welche Aktivitäten wird die Verwaltung hier kurz- und längerfristig verfolgen, um vernunftgebotenen Regelungen, insbesondere zur Sicherheit, Geltung zu verschaffen?