Antrag Nr. 15-1351/2009:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1048/2009:
Bebauungsplan 1588 Hannover- Congress-Centrum

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1048/2009:
Bebauungsplan 1588 Hannover- Congress-Centrum

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

1)Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert: In Anlage 3 wird der hier kariert gekennzeichnete Bereich ebenfalls als möglicher Bauraum für das Parkhaus ausgewiesen.
2) Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird abweichend bzw. ergänzend zu den üblichen bzw. vorgeschriebenen Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen folgendes vorgesehen bzw. berücksichtigt:
- Es wird an geeigneter Stelle ein sog. Schwalbenhaus (=Mast mit künstlichen Dachvorsprüngen und künstlichen Nestern) errichtet und die jährliche Wartung (Säuberung, Instandhaltung) geregelt.
- Im Parkplatzbereich werden Maßnahmen umgesetzt, welche die Aufnahme von Nestmaterial für die westlich des Bebauungsplangebietes nistenden Mehlschwalben erleichtern, z.B. künstliche Bodenunebenheiten, in denen sich der Boden feucht halten kann. Ggf. werden Bereiche des Parkplatzes gezielt für diesen Zweck aufbereitet und der Nutzung als Parkplatz entzogen.
- es wird auf eine Versiegelung des Bodens weitgehend verzichtet
- es wird auf ein Baumraster auf dem Parkplatz verzichtet, damit die Mehlschwalben freie Anflugmöglichkeit auf den Boden haben um Nestmaterial aufnehmen zu können.




Begründung

Zu 1:
Die vorgeschlagene Änderung bedeutet nicht, dass die gesamte Fläche mit dem Parkhaus überbaut wird. Sie bedeutet lediglich, dass das Parkhaus irgendwo innerhalb dieser Fläche platziert wird.
Notwendig ist diese Änderung, da der Bebauungsplan auf Basis dieser Anlage 3 erstellt wird. Erst im Rahmen der Bebauungsplanerstellung wird jedoch ein Gutachten über die Bedürfnisse der westlich des Plangebietes nistenden Mehlschwalbenpopulation erstellt. Es ist jedoch bekannt, dass freie Einflugmöglichkeiten für die Schwalben wichtig sind. Der bisher geplante Parkhausbereich liegt womöglich zu nahe an den Nistbereichen und könnte daher die Schwalben beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Änderung bedeutet, dass es bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mehr Freiheiten gibt das Parkhaus letztlich geeignet platzieren zu können.

Zu 2:
Die hier aufgeführten Maßnahmen basieren auf der Einschätzung von ornithologischen Fachleuten zur Situation der Schwalben am HCC. Diese Maßnahmen sind bei den üblichen Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur bei
Bebauungen größtenteils nicht vorgesehen und würden daher bei der Festlegung der Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.
Ein gesonderter Beschluss ist daher notwendig.