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Es wird empfohlen zu beschließen:
1)Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert: In Anlage 3 wird der hier kariert gekennzeichnete Bereich ebenfalls als möglicher Bauraum für das Parkhaus ausgewiesen.
2) Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird abweichend bzw. ergänzend zu den üblichen bzw. vorgeschriebenen Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen folgendes vorgesehen bzw. berücksichtigt:
- Es wird an geeigneter Stelle ein sog. Schwalbenhaus (=Mast mit künstlichen Dachvorsprüngen und künstlichen Nestern) errichtet und die jährliche Wartung (Säuberung, Instandhaltung) geregelt.
- Im Parkplatzbereich werden Maßnahmen umgesetzt, welche die Aufnahme von Nestmaterial für die westlich des Bebauungsplangebietes nistenden Mehlschwalben erleichtern, z.B. künstliche Bodenunebenheiten, in denen sich der Boden feucht halten kann. Ggf. werden Bereiche des Parkplatzes gezielt für diesen Zweck aufbereitet und der Nutzung als Parkplatz entzogen.
- es wird auf eine Versiegelung des Bodens weitgehend verzichtet
- es wird auf ein Baumraster auf dem Parkplatz verzichtet, damit die Mehlschwalben freie Anflugmöglichkeit auf den Boden haben um Nestmaterial aufnehmen zu können.