Drucksache Nr. 15-0517/2011:
Ehemaliges Schulzentrum Fössefeld,
Baumaßnahmen zur Verlagerung der GS Albert-Schweitzer-Schule

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0517/2011
3
 

Ehemaliges Schulzentrum Fössefeld,
Baumaßnahmen zur Verlagerung der GS Albert-Schweitzer-Schule

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Herrichtung des Gebäudes Liepmannstraße 6 für die Verlagerung der GS Albert-Schweitzer-Schule
in Höhe von 3,753 Mio. €,

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 1,1 Mio. € und dem Baubeginn.

zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus den technischen Aspekten der Baumaßnahmen und der finanziellen Auswirkung ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Als Ganztagsschule fördert die GS Albert-
Schweitzer-Schule die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18, 19, 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 
Investitionsmaßnahme I.11109.973
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Vermögensplan Position 2 SB 08-01,
Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung,
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.753.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 15.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -3.768.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18, 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 11109
Produkt 21101
Informations- und Kommunikationssysteme,
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 285.000,00 €
Abschreibungen 4.200,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -290.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -290.200,00 €
Anmerkung
Die aus den Baumaßnahmen resultierenden erhöhten Aufwendungen aus dem Wirtschaftsplan des Fachbereiches Gebäudemanagement (250.000 €) führen zu einer Erhöhung der Nutzungsentgelte im Teilergebnishaushalt 42, Produkt 21101. Die Erhöhung ist bei den Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen. In dem Erhöhungsbetrag sind die bauliche Unterhaltung gemäß KGSt-Richtwert (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement), die Abschreibungen sowie die kalkulatorischen Zinsen enthalten.

Zusätzlich sind bei den Sach- und Dienstleistungen einmalige Aufwendungen für den Er-
werb von Einrichtungsmitteln in Höhe von 35.000 € ausgewiesen.

Der unter Abschreibung und Zinsen ausgewiesene Aufwand resultiert aus den in TH 18 und TH 42 geleisteten Investitionen für das Kabelnetz sowie für den Erwerb von Einrichtungs-
gegenständen.


Finanzierung
Im Vermögensplan 2011 des Fachbereiches Gebäudemanagement stehen unter Position 2 SB 08-01 (Schulen – Sanierungsmaßnahmen) Mittel in der Höhe von 1,1 Mio. € zur Verfü-
gung. Die restliche Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Jahr 2012 ebenfalls aus dieser Position.

Dazu kommen Mittel in Höhe von 27.000 € aus dem Finanzhaushalt des Jahres 2012 der Landeshauptstadt Hannover für IuK-Maßnahmen im Schulbereich aus der Investitionsmaß-
nahme I.11109.973 (Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung, IuK).

Die Einrichtungskosten betragen 50.000 €, davon 35.000 € aus dem Ergebnishaushalt und 15.000 € aus dem Finanzhaushalt.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache 2162/2010 wurde der Verlagerung der Albert-Schweitzer-
Schule an den Standort Liepmannstraße 6 zugestimmt. Mit der Nutzung des Standortes Fössefeld durch die Grundschule ergeben sich gänzlich neue Möglichkeiten für ein um-
fassendes ganztägiges Betreuungsangebot für Familien. Dazu wird u. A. eine Mensa mit Speisebereich in das Gebäude eingebaut und die Barrierefreiheit verbessert. Zusätzlich wird ein Teil der technischen Anlagen an aktuelle technische Standards angepasst.

Schulentwicklung
Die Albert-Schweitzer-Grundschule ist seit 01.08.2004 offene Ganztagsgrundschule und wird zum 01.08.2011 teilweise gebundene Ganztagsschule.
Im Schuljahr 2010/2011 hat die Grundschule insgesamt 307 Schülerinnen und Schüler und führt mit Förderklasse und Schulkindergarten insgesamt 16 Klassen.
Das Schulgebäude der ehemaligen HRS Fössefeld hat ausreichend Platz für eine 3,5 - 4 zügige Grundschule mit Ganztags- und Jugendhilfeangebot.
Die langfristigen Prognosen zur Einwohnerentwicklung in der Stadt Hannover lassen kon-
stante bis leicht ansteigende Schülerzahlen erwarten. Es ist daher von einem nachhaltigen Bedarf für den Schulstandort Fössefeld auszugehen.

Terminplanung
Der Baubeginn ist für den Sommer 2011 geplant. Die bauliche Fertigstellung wird zu den Osterferien 2012 erfolgen. Der Umzugstermin der Albert-Schweitzer-Schule in das Gebäude an der Liepmannstraße 6 wird noch zwischen Schulverwaltung und Schulleitung abge-
stimmt.
In der Zwischenzeit (vom Beginn des Ganztagsbetriebes bis zum Umzugstermin) wird durch die Aufstellung von mobilen Raumzellen das Raumangebot in der GS Albert-Schweitzer-
Schule vorübergehend so weit aufgestockt, dass die Mittagessenversorgung auch dort be-
reits durchgeführt werden kann.

Baubeschreibung
Hierzu wird auf die als Anlage 1 beigefügte Baubeschreibung und die als Anlage 3 beige-
fügten Pläne verwiesen.


Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung wurden die Aspekte der Barrierefreiheit untersucht und die durch-
zuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten der LHH abgestimmt.
Eine detaillierte Beschreibung der barrierefreien Bereiche ist Anlage 1 zu entnehmen.

Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallversicherungsverband
(GUV) sind in die Sanierungsplanung eingeflossen.

Energetischer Standard
Eine umfassende Verbesserung des energetischen Standards wird nicht durchgeführt. Einzelne Bauteile der Außenhülle, die ersetzt werden, erfüllen bauteilbezogen den Standard ENEV – 30%.
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Hannover / 28.02.2011