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Ausbau der Kleinkindbetreuung - Festlegung von Neubau-Standorten –
Ersatz des Standortes Wilhelm-Raabe-Weg / Am Ahlemer Turm (Flurst. 440/39, 56/16) durch einen neuen Standort in Bezug auf DS 633/2009
Antrag,
zu beschließen,
- den mit der Drucksache 0633/2009 und ihrer 1. Ergänzung beschlossenen Standort für den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte auf dem Grundstück Wilhelm-Raabe-Weg, Ecke Am Ahlemer Turm (Flurst. 440/39, 56/16) durch einen neuen Standort in der Straße Am Ahlemer Holz (Flurst. 444/22, 441/4) zu ersetzen,
- die Verwaltung zu beauftragen, ein Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans für die Flurstücke 440/39 und 56/16 am Wilhelm-Raabe-Weg einzuleiten und
- die Verwaltung zu beauftragen, für den neuen Standort der Kindertagesstätte das Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und die vorbereitenden Maßnahmen zur Baureifmachung einzuleiten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dem Ausbauprogramm trägt die Stadt Hannover dazu bei, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Ab August 2013 hat sie einen Rechtsanspruch für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder zu erfüllen. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung orientiert sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder. Eine ausgewogene Belegung der Gruppen sowie die Berücksichtigung familiärer Hintergründe werden durch die Aufnahmekriterien grundsätzlich sichergestellt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 652.500,00 € | VMH 4641 | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 652.500,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 2.500.000,00 € | Wirtschaftsplan OE 19 | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 75.000,00 € | 4641.901/935400 | Zuwendungen | 486.000,00 € | 4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 6.000,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.575.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 492.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -1.922.500,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -492.000,00 € | |
Die Kosten wurden für eine Gruppenstruktur von jeweils drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Mögliche Einnahmen aus Landesförderung und Elternbeiträgen sind bei den Betriebskosten berücksichtigt, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Einnahmen nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) werden beantragt, sobald die Rahmenbedingungen bekannt sind.
Die Umsetzung der Neubauten erfolgt vom FB Gebäudemanagement im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens.
Anträge nach der Landesrichtlinie Investitionen für Kinderbetreuung - RIK - werden gestellt. Die zu erwartende Fördersumme, pro Platz 13.000 € für die Baukosten sowie 1.500 € für Einrichtungsgegenstände, wurde ausgewiesen.
Begründung des Antrages
Mit dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (DS Nr. 15-0727/2009) wurde die Verwaltung aufgefordert, Alternativstandorte für den Neubau einer Kindertagesstätte in Hannover-Ahlem zu prüfen. Gleichzeitig gab es massive Einwendungen aus der Ahlemer Bevölkerung gegen den ursprünglich vorgesehenen Standort Wilhelm-Raabe-Weg / Am Ahlemer Turm.
Nach einer intensiven Recherche und Abwägung aller Belange sowie rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung nun vor, von der Errichtung einer Kita am ursprünglich geplanten Standort am Wilhelm-Raabe-Weg / Am Ahlemer Turm abzuweichen und das geplante Vorhaben stattdessen auf einer in unmittelbarer Nähe gelegenen Fläche zu realisieren.
Der ursprünglich geplante Standort für die Errichtung der fünfgruppigen Kindertagesstätte lag im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 856, der hier einen Standort für eine Kindertagesstätte festsetzt. Dieser Bebauungsplan wurde durch die damals selbstständige Gemeinde Ahlem aufgestellt. Im Jahr 1987 wurde im Bereich des „Kleinen Ahlemer Holzes“ die Straße Am Ahlemer Turm für den motorisierten Individualverkehr entwidmet. 1997 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung wurde das Kleine Ahlemer Holz als Waldfläche dargestellt. In der Konsequenz dieser Entscheidungen ist jetzt der Bebauungsplan entsprechend dieser Vorgaben zu ändern.
Der neue Standort für die Errichtung der geplanten Kindertagesstätte liegt zwischen dem Schulzentrum Ahlem und dem Ahlemer Holz (siehe Anlage 1). Die Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 852, der hier eine Gemeinbedarfsfläche mit der näheren Zweckbestimmung Schule darstellt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist erforderlich.
Bei der Fläche handelt es sich um Grundstücke, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befinden. Zurzeit wird das Grundstück als öffentliche Grünfläche genutzt, ein Teilbereich liegt auf dem Gelände des Schulzentrums Ahlem.
Die Verwaltung bewertet die Fläche hinsichtlich ihrer Eignung für die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertagesstätte positiv und bittet deshalb um den Beschluss dieses Antrags.
61.12
Hannover / 19.10.2009