Antrag Nr. 15-1399/2009:
Änderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung Klusmannstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung Klusmannstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Es sollen verkehrstechnische Maßnahmen zur Unfallminimierung an der Stammestraße Ecke Klusmannstraße eingerichtet werden (evtl. Vorfahrtseinräumung der Stammestraße).

Begründung

Stadtauswärts auf der Stammestraße fahrende Pkw-Fahrer haben, nach Aufhebung der 50km/h Strecke ab Pfarrstraße optisch den Eindruck, dass sie sich nicht in einer Zone 30, sondern weiterhin auf einer Vorfahrtsstraße befinden. Aus diesem Grund kommt es öfters an der Ein-/Ausmündung Ecke Klusmannstraße zu Verkehrsunfällen. Die Stammestraße, auch gerade in diesem Bereich, wird zudem auch häufig von Ortsfremden genutzt, die von Veranstaltungen aus der AWD-Arena weiter ins Umland fahren.