Antrag Nr. 15-0931/2011:
Dem Erhalt von Bäumen ist Vorrang zu gewähren

Inhalt der Drucksache:

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Dem Erhalt von Bäumen ist Vorrang zu gewähren

Antrag

der Bezirksrat möge beschließen:
Straßenbäume und Bäume in öffentlichen Grünanlagen sollen zukünftig nur noch dann gefällt werden, wenn ein Ersatz an gleicher Stelle möglich ist. Baumerhaltende Maßnahmen stehen dabei zwingend vor Fällungen. – Bei Standorten mit unzureichendem Abstand zu technischen Geräten oder Leitungen werden technische Maßnahmen angewandt, die dann Pflanzungen erlauben.

Begründung

Immer mehr wohnortnahe Baumstandorte gehen verloren weil nach Fällungen die (verschärften) Abstandsregeln zu Leitungen unterschritten werden. – Daher sind möglichst viele erhaltende Maßnahmen für Bäume nötig, bevor gefällt wird. Es kann nicht sein das die „Hauptstadt der Biodiversität“ den Verlust von Grün in den Stadtteilen unnötig in Kauf nimmt und in wohnortferne (geschützte) Quartiere verbannt.