Drucksache Nr. 2504/2010:
Überplanmäßige Ausgabe nach § 89 NGO für die Hilfsmaßnahme in Galle/Sri Lanka

Inhalt der Drucksache:

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2504/2010
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Überplanmäßige Ausgabe nach § 89 NGO für die Hilfsmaßnahme in Galle/Sri Lanka

Antrag,

einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 89 NGO bei der Haushaltsmanagementkontierung (HMK) 0240.000-718000 - Büro des Oberbürgermeisters, Zuschüsse an übrige Bereiche - in Höhe von
90.100,00 €

für eine Hilfsmaßnahme im Flutkatastrophengebiet in Galle/Sri Lanka zuzustimmen.

Die Deckung erfolgt bei der HMK 9180.000-850000 - Allgemeine Deckungsreserve.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen90.100,00 €0240.000-718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt90.100,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-90.100,00 € 

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat mit Beschlussdrucks. Nr. 0107/2005 im Januar 2005 und Nr. 0296/2007 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 250.000,00 € für eine gezielte Hilfsmaßnahme im Flutkatastrophengebiet, hier Galle/Sri Lanka, zur Verfügung zu stellen.

Nachdem am 5. Oktober 2005 mit der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen worden war, wurden im Dezember 2005 auf Anforderung 159.900 Euro aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

Der im Haushaltsjahr 2005 nicht verbrauchte Ansatz in Höhe von 90.100 Euro wurde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Haushaltsausgaberest nach 2006 übertragen. Auf Grund der politisch unsicheren Situation vor Ort mussten die Aktionen unterbrochen werden, und die Finanzmittel wurden nicht mehr verbraucht. Die erneute Veranschlagung der vom Rat beschlossenen verbliebenen Hilfsgelder ist seinerzeit versehentlich unterblieben.

Im Jahr 2007 erfolgte ein Projektwechsel. Die bisher zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden von der GTZ an den in Sri Lanka ansässigen Lions Club Hikkaduwa weitergeleitet. Im September 2010 wurden nunmehr weitere Finanzmittel für den Ausbau der Kinderintensivstation im Karapitiya-Hospital in Galle/Sri Lanka angefordert.


Der nicht verbrauchte und nicht erneut veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von 90.100 Euro wird benötigt, um das begonnene Projekt im Rahmen der beschlossenen Unterstützungsleistungen fortzusetzen. Die überplanmäßige Ausgabe ist daher zeitlich und sachlich unabweisbar, eine Deckung ist gewährleistet.
15.0 
Hannover / 03.12.2010