Drucksache Nr. 2221/2009:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Alemannstraße zum 01.08.2010

Inhalt der Drucksache:

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2221/2009
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Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Alemannstraße zum 01.08.2010

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Alemannstraße zum 01.08.2010 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierungs.untenSachausgaben72.016,00 €442017
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt72.016,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-72.016,00 € 

Laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler pro Jahr. Diese Kosten werden bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 1. bis 4. Schuljahrgang für die Schule bei insgesamt 16 Klassen maximal 2.016,00 Euro jährlich betragen (bei maximaler Klassenfrequenz von 28 Schülerinnen und Schülern). Entsprechend der Anwahl der Schule und des Ganztagsschulangebotes kann dieser Betrag geringer ausfallen.

Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote sollen aus städtischen Mitteln in Höhe von bis zu 70.000,00 Euro jährlich (ca. 50 Kinder täglich) finanziert werden (HMK 2100.000-678000). Hierzu befindet sich die Drucksache Nr. 2177/2009 parallel im Ratsverfahren. Der darin enthaltene Finanzierungsvorbehalt gilt entsprechend.


Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb - insbesondere für die Einrichtung eines Mensa- und Küchenbereiches - werden im Rahmen der noch anstehenden Sanierung des Schulgebäudes der Grundschule Alemannstraße geschaffen. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Ganztagsschulbetrieb sollen im Rahmen der vorgesehenen Sanierung aus dem Sanierungsprogramm 2010-2012 finanziert werden. Die konkrete Ausweisung des Investitionsbedarfs, der Investitionsfolgekosten sowie der Einrichtungskosten erfolgt in der entsprechenden Beschlussdrucksache zur Sanierung. Die Umsetzung der geplanten investiven Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Kreditaufnahme.


Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu einem Mehrbedarf an Energie- und Reinigungskosten, der zurzeit noch nicht näher beziffert werden kann.

Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Alemannstraße hat mit Schreiben vom 20.08.2009 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum 01.08.2010 gestellt und damit um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag haben der Elternrat der Schule und der Schulvorstand am 18.08.2009 zugestimmt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Die Schule hält es aus pädagogischen Gründen für sinnvoll zunächst nur Schülerinnen und Schüler am Nachmittagsangebot teilnehmen zu lassen, die die 2. bis 4. Klasse besuchen. Es zeigt sich in jedem Schuljahr, dass für viele „Erstklässler“ der Schulalltag mit 4 oder 5 Std. äußerst anstrengend ist.

Die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsschulbetrieb werden im Rahmen der noch anstehenden Sanierung des Schulgebäudes geschaffen (siehe auch unter Kosten).

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Alemannstraße herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.5 2
Hannover / 19.10.2009