Drucksache Nr. 1729/2011 N1:
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

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Inhalt der Drucksache:

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1729/2011 N1
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – vom 15. Februar 2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat eine Änderung der seit dem 01.06.2008 geltenden Beförderungsentgelte beantragt.

Der Antrag wird begründet mit:

· der Erhöhung der Kosten für die Fahrzeugbeschaffung,


· erhöhten Kosten für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge,
· höheren Kosten bei der Kfz- Versicherung,
· Kostensteigerungen für die Lohnnebenkosten,
· den anhaltenden Kostensteigerungen für Treibstoffe,
· gesetzlichen bzw. vertraglichen Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit,
· vorgezogenen Neuanschaffungen von Fahrzeugen aufgrund der Einführung der Umweltzone.

Mit der als Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover soll die Rechtsgrundlage für die beantragte Entgelterhöhung geschaffen werden. Hieraus ergeben sich folgende Tarifänderungen:

· Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 2,50 €. In diesem Preis ist bislang das Entgelt für die Fahrleistung für eine besetzt gefahrene Wegstrecke von 62,50 m (1,60 €/km) oder eine Wartezeit von 17,14 Sekunden enthalten. Die Neuregelung sieht vor, dass an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr in dem Grundpreis von 2,50 € das Entgelt für die Fahrleistung für eine besetzt gefahrene Wegstrecke von 58,82 m (≈1,70 €/km) oder eine Wartezeit von 15 Sekunden enthalten ist. An Werktagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gilt, dass in dem Grundpreis von 2,50 € das Entgelt für die Fahrleistung für eine besetzt gefahrene Wegstrecke von 55,55 m (≈1,80 €/km) oder eine Wartezeit von 15 Sekunden enthalten ist.

· Bislang beträgt das Entgelt für die Fahrleistung des ersten bis dritten Kilometers für jede angefangene und besetzt gefahrene Wegstrecke von 62,50 m 0,10 € (1,60 €/km) und für die Fahrleistung für alle weiteren Kilometer für jede angefangene und besetzt gefahrene Wegstrecke von 71,43 m 0,10 € (≈ 1,40 €/km). Die Neuregelung sieht vor, dass der Fahrpreis für die Fahrleistung des ersten bis dritten Kilometers an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede angefangene und besetzt gefahrene Wegstrecke von 58,58 m 0,10 € (≈1,70 €/km) beträgt. An Werktagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr beträgt der Fahrpreis für die Fahrleistung des ersten bis dritten Kilometers für jede angefangene Fahrstrecke von 55,55 m 0,10 € (≈1,80 €/km). Nach der Neuregelung gilt zudem, dass der Fahrpreis mit Beginn des vierten Kilometers an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere angefangene Fahrstrecke von 66,66 m 0,10 € (≈1,50 €/km) und an Werktagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr für jede weitere angefangene Fahrstrecke von 62,50 m 0,10 € (1,60 €/km) beträgt.

· Für die Wartezeit werden bislang für jede angefangenen 17,14 Sekunden 0,10 € (≈21,00 €/Std.) berechnet. Künftig soll für die Wartezeit je angefangene 15 Sekunden 0,10 € (24,00 €/Std.) berechnet werden. Der Fahrpreis für die Wartezeit wird fällig, sobald die im Grundpreis enthaltene Fahrstrecke von 58,82 m bzw. 55,55 m oder innerhalb dieser Strecke eine Wartezeit von 15 Sekunden überschritten werden.

· Bislang gilt während der Hannover – Messe Industrie, der CeBIT und den sonstigen Großveranstaltungen auf dem Messegelände für alle Fahrten bei Tag und Nacht für die Strecke vom Flughafen Hannover-Langenhagen zum Messegelände oder umgekehrt ein Sonderfahrpreis von 41,00 €. Dieser Sonderfahrpreis soll mit der Änderungsverordnung auf 43,00 € angehoben werden.

In der Übersicht stellen sich die Tarifänderungen wie folgt dar:



bisheriger Tarif
neuer Tarif

ganztägig
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr

ganztägig an Sonn- und Feiertagen

Grundpreis
2,50 €
2,50 €
2,50 €
1. Kilometer
1,60 €/km
1,70 €/km1
1,80 €/km1
2. Kilometer
1,60 €/km
1,70 €/km1
1,80 €/km1
3. Kilometer
1,60 €/km
1,70 €/km1
1,80 €/km1
ab 4. Kilometer
1,40 €/km1
1,50 €/km1
1,60 €/km
Flughafen – Messegelände
41,00 €
43,00 €
43,00 €
1 gerundet

Für folgende beispielhaft genannte Entfernungen wirkt sich die Fahrpreiserhöhung wie folgt aus:
Km
Fahrpreis bisher
Fahrpreis neu Tagtarif
Erhöhung Tagtarif %
Fahrpreis neu Nachttarif
Erhöhung Nachttarif %
Grundpreis
2,50 €
2,50 €
-
2,50 €
-
1
4,10 €
4,20 €
2,44 %
4,30 €
4,88 %
2
5,70 €
5,90 €
3,51 %
6,10 €
7,02 %
3
7,30 €
7,60 €
4,11 %
7,90 €
8,22 %
5
10,10 €
10,60 €
4,95 %
11,10 €
9,90 %
10
17,10 €
18,10 €
5,85 %
19,10 €
11,70 %
15
24,10 €
25,60 €
6,22 %
27,10 €
12,45 %
20
31,10 €
33,10 €
6,43 %
35,10 €
12,86 %
Messe-
Flughafen
41,00 €
43,00 €
4,88 %
43,00 €
4,88 %
Zu dem Antrag des GVN wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Tarifänderung erhoben.

Die Überprüfung des Antrags durch die Stadtverwaltung hat Folgendes ergeben:

1. Bezogen auf den Zeitraum seit der letzten Tariferhöhung im Juni 2008 stiegen die Kraftstoffkosten um 10,32 % an, die Kosten der Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex) um 3,47 % und der Kraftfahrerpreisindex um 5,35 %.


2008
2009
2010
03/2011
Veränderung 2008/ März 2011
Kraftfahrerpreisindex
110,3
107,6
111,6
116,2
+ 5,35 %
Kraftstoffkosten
117,3
104,4
116,1
129,4
+ 10,32 %
Verbraucherpreisindex
106,6
107,0
108,2
110,3
+ 3,47 %
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 17, Monatsbericht 03/2011 Basis 2005=100
2. Die Fahrpreise des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt:
Jahr
Erhöhung im Durchschnitt in %
2005
3,80 %
2006
3,10 %
2007
3,10 %
2008
3,50 %
2009
2,00 %
2010
2,50 %
3. Die tariflichen Monatsverdienste sind seit 2008 im Dienstleistungsbereich um 4,18 % und in der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung um 4,64 % gestiegen.

Angesichts dieser Preis- und Lohnentwicklung hält die Verwaltung die vorgeschlagene Fahrpreiserhöhung für angemessen.

Im Vergleich zu der Fahrpreisgestaltung anderer Großstädte liegen die hannoverschen Taxentarife nach der Erhöhung weiterhin im mittleren Tarifbereich. Ein Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif wurde bundesweit in etwa 55 % der Städte eingeführt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Tarifstruktur in vergleichbaren Städten:

Grundpreis
Km-Preis 1
Km-Preis 2
Wartezeit/h
Gesamtpreis für 2 km
Hannover
2,50 €
(incl. 58,82 m / 55,55 m N und 15 s Wartezeit)
1,70 €
1,80 € N
1,50 €
1,60 € N
(ab dem 4. km)
24,00 €
5,90 €
6,10 € N
Bielefeld
bis 31.08.2011
5,80 €
6,10 € N
(incl. 2 km und
4 min Wartezeit)
-
1,50 €
1,60 € N
(ab dem 3. km)
24,00 €

(ab 241 s)
5,80 €
6,10 € N





Bielefeld ab 01.09.2011
5,80 €
6,10 € N
(incl. 2 km und Wartezeit:
5 Min und
3 Min N

1,60 €
1,70 € N
(ab dem 3. km)
26,00 €

(ab 301 s bzw. ab 181 s N)
5,80 €
6,10 € N
Braunschweig
2,60 €
1,80 €
1,30 €
(ab dem 4. km)
21,60 €
(ab 91 s)
6,20 €
Dortmund
2,80 €
3,00 € N
1,60 €
1,75 € N
1,30 €
1,45 € N
(ab dem 2. km)
19,00 €
5,70 €
6,20 € N
Bochum
2,50 €
1,35 €
1,45 €
-
21,50 €
23,00 € N
5,20 €
5,40 € N
Frankfurt am Main
2,75 €
3,25 € N
1,65 €
1,75 € N
1,38 €
1,53 € N
(ab dem 11. km)
21,00 €
28,00 € N
6,05 €
6,75 € N
Nürnberg
2,60 €
2,70 €
1,35 €
(ab dem 2. km)
21,00 €
(ab 241 s)
6,65 €
N= Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif


Der Entwurf der Änderungsverordnung wurde mit Vertretern des Taxengewerbes und der Region Hannover abgestimmt. Ein gleichlautender Antrag wurde vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe e.V. auch an die Region Hannover gerichtet. Die Region Hannover legt der Regionsversammlung die beabsichtigten Änderungen der Verordnung in gleicher Weise vor, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von den geltenden und den vorgeschlagenen neuen Regelungen beigefügt.

Mit der Drucksache N 1 werden zwei Zahlen in der ersten und zweiten Tabelle und eine Formulierung in der Anlage 2 berichtigt (Schreib- und Übertragungsfehler). Die Änderungen sind hervorgehoben.
32.1 
Hannover / 12.09.2011