Antrag Nr. 1817/2010:
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Entgeltregelung der Elternbeiträge

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Entgeltregelung der Elternbeiträge

Antrag zu beschließen,

die Verwaltung wird beauftragt, Ziff. 5 (letzter und vorletzter Satz) der Entgeltregelung wie folgt zu ändern:

„Ist das lebensälteste Kind gemäß Ziffer 1 Abs. 2 von der Beitragsfreiheit freigestellt oder aufgrund von Behinderung beitragsfrei, wird für das nächst-ältere Kind der halbe Beitrag und für alle jüngeren Kinder kein Beitrag erhoben.“

„Ist das zweitälteste Kind gem. Ziff. 1 Abs. 2 von der Beitragspflicht freigestellt oder aufgrund von Behinderung beitragsfrei, wird für das nächstältere Kind kein Beitrag erhoben.“

Begründung:


Nach der Entgeltregelung gewährt die Landeshauptstadt, wenn zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig elternbeitragspflichtige Einrichtungen besuchen, eine Geschwisterermäßigung. Die Situation, in der eine Beitragsfreiheit gemäß Ziffer 1 Abs. 2 der Entgeltregelung (Freistellung von der Zahlung des Entgeltes im letzten Kindergartenjahr) besteht, ist in Ziff. 5 der Entgeltregelung geregelt. Die bisherige Entgeltregelung stellt hier eine Benachteiligung der Geschwister von Behinderten und eine Diskriminierung des behinderten Kindes dar.



Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender