Antrag Nr. 15-2370/2009:
Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Querungsmöglichkeit und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Gneisenaustraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Sinne der bestmöglichen Verkehrssicherheit von in der Umgebung lebenden Kindern, die Querungsmöglichkeit über die Gneisenaustraße in Höhe des Spielplatzes/Einmündung Wegenerstraße zu verbessern. Zudem soll die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen Seelhorststraße und Wegenerstraße (in Zusammenarbeit mit der Polizei) über einen Zeitraum von mehreren Tagen aktiv überwacht werden.
Um langfristig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ausreichenden Achtsamkeit der Kraftfahrzeuglenker im Bereich der zu schaffenden Querungshilfe sicherzustellen sind auch bauliche Maßnahmen wie beispielsweise „Bremsschwellen“ zu prüfen.

Begründung

Bei der jüngst erfolgten Kinder- und Elternversammlung anlässlich der Umgestaltung des Spielplatzes an der Gneisenaustraße sind an die anwesenden VertreterInnen des Bezirksrates von vielen Eltern Sorgen ob der sicheren Querung der Kinder über die Gneisenaustraße (sowohl zum Spielplatz als auch zur Schule) und der fühlbar zu hohen Geschwindigkeit des Kraftverkehrs an diesem Abschnitt herangetragen worden.
Diese Beobachtung konnte zudem direkt vor Ort von den Anwesenden gemacht werden.

Wünschenswert wäre z.B. eine Verengung der Fahrbahn an der Einmündung der Wegenerstraße mittels einer breiten Ausbuchtung des Fußweges direkt an die Fahrbahn heran, damit die Straße von Kindern vor der Querung besser eingesehen werden kann und der zu querende Straßenquerschnitt geringer ist.