Drucksache Nr. 15-1106/2011:
Bebauungsplan Nr. 1495, Brunnenstraße / Steinfeldstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-1106/2011
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1495, Brunnenstraße / Steinfeldstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1495
    - Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten, Straßenverkehrsflächen, öffentlichen Wegeverbindungen sowie eines Stadtteilparks mit öffentlichem Spielplatz und Bolzplatz -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vorgesehenen Maßnahmen schaffen im Plangebiet eine neue Wegestruktur und Voraussetzungen für neue Nutzungen. Diese kommen allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugute. Die geplanten Wegeverbindungen verbessern die Erschließung des Spielplatzes Schleusengrund und der öffentlichen Grünfläche Schleusenwange für Kinder und Erwachsene und erhöhen so die soziale Kontrolle. Die Wegeverbindungen sollen als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden und erhalten somit auch eine Beleuchtung, mit der die Sicherheit auf den Wegen auch in den Abendstunden gewährleistet wird.

Kostentabelle

Die Kosten für den Erwerb der Flächen für die Wegeverbindung, sowie deren Ausbau sind im weiteren Verfahren zu ermitteln.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplanverfahren wird die Nutzung des Bereichs zwischen Steinfeldstraße und Brunnenstraße neu geregelt. Entlang der Steinfeldstraße, der Wunstorfer Straße und der Brunnenstraße sollen allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die Aufschüttung im Südwesten des Plangebietes soll vollständig zurückgebaut werden und als öffentliche Grünfläche in einen Stadtteilpark „Schleusenwange“ umgestaltet werden. Mit dem Stadtteilpark wird das Plangebiet an die Wasserflächen des Stichkanals angebunden und es ergibt sich eine Verknüpfung des Ortskerns Limmer zum Gebiet „Wasserstadt“. Zur Aufwertung des gesamten Quartiers sollen die Grünflächen „Spielplatz Schleusengrund“ und der Bereich „Schleusenwange“ direkt an den Stadtteil angebunden werden. Der Bereich „Tegtmeyers Hof“ soll von einer Grünfläche in einen Stadtplatz umgewandelt werden.

Es ist geplant, die vorhandene Wohnbebauung zu ergänzen, öffentliche Grünflächen bereitzustellen und die Erschließung dieser Fläche sicherzustellen. Der Bebauungsplan dient damit einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor (siehe Abschnitt 4 in der Anlage 2 zu dieser Drucksache). Eine Drucksache zum Aufstellungsbeschluss, in dem festgelegt werden soll, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, wird parallel ins Beschlussverfahren gegeben.

61.12 
Hannover / 09.05.2011