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Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wasserkampstraße zum 01.08.2010
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 4 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Wasserkampstraße zum 01.08.2010 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 72.016,00 € | 442017 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 72.016,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -72.016,00 € | |
Zu den Kosten:
Laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Zahlung eines Ganztagszuschlages von 4,50 Euro pro Schülerin und Schüler pro Jahr. Diese Kosten werden bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 1. bis 4. Schuljahrgang für die Schule bei insgesamt 16 Klassen maximal 2.016 Euro jährlich betragen (bei maximaler Klassenfrequenz von 28 Schülerinnen und Schülern). Entsprechend der Anwahl der Schule und des Ganztagsschulangebotes kann dieser Betrag geringer ausfallen.
Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote sollen aus städtischen Mitteln in Höhe von bis zu 70.000 Euro jährlich (ca. 50 Kinder täglich) finanziert werden (HMK 210000-678000). Hierzu befindet sich die Drucksache Nr. 2177/2009 parallel im Ratsverfahren. Der darin enthaltene Finanzierungsvorbehalt gilt entsprechend.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu einem Mehrbedarf an Energie- und Reinigungskosten, der zurzeit noch nicht näher beziffert werden kann.
Zusätzliche Personalkapazitäten können angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Hannover nicht zur Verfügung gestellt werden; insbesondere die Essenausgabe ist daher von der Schule selbständig und eigenverantwortlich zu organisieren.
Begründung des Antrages
Die GS Wasserkampstraße hat mit Schreiben vom 08.09.09 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes zum 01.08.2010 gestellt und damit um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 4 NSchG gebeten. Dem Antrag haben der Elternrat der Schule am 04.06.09 und der Schulvorstand am 25.03.09 zugestimmt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die für den Ganztagschulbetrieb erforderlichen räumlichen Voraussetzungen wie Mensa-, Küche- und Freizeitbereich werden im Rahmen der Sanierung der Grundschule Wasserkampstraße geschaffen, (siehe Beschlussdrucksache Nr. 0978/2008 "Sanierungsprogramm 2008, Sanierung und Umbau der Grundschule Wasserkampstraße").
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der GS Wasserkampstraße herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 4 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.5 1
Hannover / 27.10.2009