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Parken am Sahlkamp (Höhe Wohnanlage Nr. 2, 4, 6, 8 und 10
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu veranlassen, dass das auf der westseitigen Straßenseite am Sahlkamp stehende zumindest bis zur Ein-/Ausfahrt zu den Garagen der o.a. Wohnanlage zurückversetzt wird.
Begründung
Das auf der ostseitigen Straße am Sahlkamp stehende Halteverbotsschild endet direkt an der Einfahrt zu den Wohnanlagen. Das an der Westseite stehende Halteverbotsschild greift erst wieder vor der Bushaltestelle. So entsteht zwischen der Einfahrt und dem Halteverbotsschild eine Lücke, die zum Parken von Kraftfahrzeugen benutzt wird und zur Sichtbehinderung der aus der Garage ausfahrenden Fahrzeuge führt.