Anfrage Nr. 15-0322/2010:
Winterdienst und Streupflicht

Inhalt der Drucksache:

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Winterdienst und Streupflicht

Auf der Homepage der Stadt Hannover, kann man unter der Rubrik „Winterdienst und Streupflicht“ lesen [...] Die Gewege müssen frei von Eis und Schnee gehalten werden. Diese Reinigungspflicht besteht werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte [...]. Hierzu habe ich die folgenden Fragen an die Verwaltung:

1. Wenn schon die Verwaltung nicht in der Lage ist ihre eigenen Vorgaben umzusetzen, wie kann sie dann solches vom Bürger verlangen dem doch weitaus bescheidenere Mittel zur Verfügung stehen ?

2. Die Betriebsleitung aha kann bei Bedarf beantragen das strikte Streusalzverbot der LHH aufzuheben, ist diese Möglichkeit auch einem Grundstückseigentümer gegeben und wenn nicht, warum nicht ?
3. Was unternimmt die LHH, wenn ein Bürger trotz Streusalzverbots dieses einsetzt, weil er ansonsten weder personell noch finanziell in der Lage wäre der Reinigungspflicht anderswertig nachzukommen?