Anfrage Nr. 1561/2010:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone

In der hannoverschen Umweltzone dürfen ab 01.01.2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Umweltzone auch für Kraftfahrzeuge ohne grüne Feinstaubplakette befahrbar, jedoch nur, wenn diese Fahrzeuge über eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Hannover verfügen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf diese Art von Ausnahmegenehmigungen sind zurzeit bei der Verwaltung noch in Bearbeitung?
2. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für eine Ausnahmegenehmigung? Wie lange liegt der am längsten nicht beantwortete/bearbeitete Antrag auf Ausnahmegenehmigung zeitlich zurück bzw. welches Eingangsdatum trägt er?
3. Welches sind die Gründe dafür, dass die Erteilung bzw. Ablehnung der Ausnahmegenehmigung zum Teil bis zu 8 Monaten dauert?


Jens Seidel
Vorsitzender