Anfrage Nr. 15-2723/2009:
Umleitung über den Holzmarkt

Inhalt der Drucksache:

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Umleitung über den Holzmarkt

Seit einigen Wochen hat die Verwaltung eine Umleitung für den motorisierten Individualverkehr
über den Holzmarkt ausgeschildert. Diese Umleitung ist zusätzlich mit der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 10km/h beschildert.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Ist diese Umleitung im Zuge des Weihnachtsmarktes eingerichtet worden bzw. was
macht diese Einrichtung so unabdingbar?
2. Die Umleitung verläuft unmittelbar vor Hauseingängen entlang, zusätzlich liegt sie direkt
an dem künstlichen Wald auf dem Holzmarkt – ist diese Streckenführung (ohne
jegliche Fußverbindung und Sicherheitsabstände) so nach der StVO überhaupt zulässig?
3. Wäre, wenn die Erhaltung dieser Verbindung überhaupt so elementar ist, nicht eine
Ausschilderung als Spielstraße sinnvoller, da dann auch der dort zwingend zu ermöglichende
Fußverkehr realisierbar ist?