Anfrage Nr. 15-1685/2009:
Regeln für die Sondernutzung öffentlicher Flächen in der Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Regeln für die Sondernutzung öffentlicher Flächen in der Limmerstraße

Vor dem Blumenladen in der Limmerstr. 59 standen seit mehr als 50 Jahren Auslagen im Fußgängerbereich auch an der Fahrbahnseite (heutiger Schienenbereich), für die an die Stadt Hannover Miete gezahlt wurde. – Unlängst wurde eine weitere Nutzung dieser seit Jahrzehnten praktizierten Nutzung untersagt und dabei auf die nicht zulässige Nähe zur Straßenbahnhaltestelle verwiesen. – Da sich an der Lage der Straßenbahnhaltestelle aber seit mehr als 30 Jahren nichts verändert hat, fragen wir nach anderen möglichen Gründen.

Wir fragen dazu die Verwaltung:

1. Hat die Versagung der vorgenannten Nutzung einen Zusammenhang mit der neuen Sondernutzungsordnung der LHH und welcher ist das?

2. Welche (ggf. neuen) Abstandsregelungen zu Haltestellen des ÖPNV gelten für die Erlaubniserteilung von Sondernutzungs-flächen ?

3. Wird bei der Gewährung oder Versagung von Anträgen für Sondernutzungsflächen auf eine Gleichbehandlung von Wettbewerbern geachtet, um so möglichen Wettbewerbs-verzerrungen vorzubeugen, die ansonsten ggf. durch städtisches Handeln erfolgen könnten?