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dem Teilausbau und Baubeginn der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenende der Schörlingstraße einschließlich Herstellung eines Radweges bis zur vorhandenen Wendeanlage, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs.1 Nr. 2d der Hauptsatzung
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Bezeichnung Gemeindestraße / Schörlingstraße
Verpflichtungsermächtigung 2011 z.L. 2012 (anteilig) 300.000 €
1. Ausgangslage
Die Schörlingstraße liegt in einem der größten zusammenhängenden Industrie- und Gewerbegebiete Hannovers. Im Westen verläuft die Fösse parallel zur Schörlingstraße.
Es ist bereits eine fußläufige Verbindung von der Davenstedter Straße zur Carlo-Schmid-Allee und weiter zu den Wohngebieten von Badenstedt und Davenstedt vorhanden. Derzeit ist kein separater Radweg vorhanden und die Fahrbahn der Schörlingstraße ist mit großformatigem Kopfsteinpflaster ausgebildet, deshalb nutzen die Radfahrer den vorhandenen Gehweg. Es ist städtebauliche und verkehrliche Zielsetzung, diese überörtliche Radwegverbindung zu stärken, auf Grund dessen ist es erforderlich, einen eigenständigen baulichen Radweg entlang der Fösse auszubauen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (aha) soll mit seinem Wertstoffhof auf dem Grundstück Schörlingstraße 3 angesiedelt werden, da der derzeitige Betrieb in der Billungstraße zum größten Teil aufgegeben werden soll. Um die verkehrliche Erreichbarkeit des v. g. Betriebes zu sichern, wird zunächst der Einmündungsbereich von der Davenstedter Straße in die Schörlingstraße ertüchtigt und ein Zweirichtungsradweg angelegt. Der Radweg von
ca. 2,50 m Breite soll westlich, neben der vorhandenen Fahrbahn (Gosse), angebaut werden. Um diese bauliche Maßnahme im Gewässerschutzbereich der Fösse durchzuführen, bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung seitens der unteren Wasserbehörde, welche derzeit noch nicht vorliegt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Der Teilausbau der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenende der Schörlingstraße soll in diesem Abschnitt von der Davenstedter Straße kommend im Westen einen ca. 2,50 m breiten Gehweg erhalten. Auf dieser Seite sollen auch Längsparkstände angeordnet werden. Um den Begegnungsverkehr für Müllfahrzeuge abzuwickeln zu können, wird eine Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m erforderlich. Auf der nördlichen Seite soll ein Radweg von ca. 2,50 m Breite bis zum Kurvenbereich entstehen. Der Zweirichtungsradweg wird ab dem Kurvenbereich ebenfalls mit ca. 2,50 m Breite neben der vorhandenen Fahrbahn installiert. Im südlichen Bereich der Schörlingstraße mündet die Straßenverkehrsfläche in eine öffentliche Grünverbindung, in die der neue Radweg führen wird.
Auf Grund der vorhandenen, aber zu gering bemessenen Verkehrsfläche der Wendeanlage, die nur den Wendevorgang für Personenkraftfahrzeuge mit Anhängern erlaubt, muss im Einmündungsbereich zur Schörlingstraße erneut ein Verkehrszeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“ verkehrsbehördlich angeordnet werden. Die Müllfahrzeuge fahren auf den Betriebshof und lösen somit im Bereich der Wendeanlage voraussichtlich keinen Wendevorgang aus.
3. UVP
Durch die Umgestaltung der Schörlingstraße steigert sich die verkehrliche und städtebauliche Qualität der Straße. Die Verkehrssicherheit wird sich durch das Optimieren des Straßenquerschnitts und das Anlegen eines Geh- und Ragweges erhöhen. Der Ausbau hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.
4. Bauzeit / Bauablauf
Die Bauarbeiten sollen Anfang März 2012 durchgeführt werden, da die neue Betriebsstätte von aha im April 2012 den Betrieb in der Schörlingstraße aufnehmen soll. Über die Baumaßnahmen, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit, erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.