Drucksache Nr. 15-2163/2011:
Teilausbau der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenbereich der Schörlingstraße einschließlich Herstellung eines Radweges bis zur vorhandenen Wendeanlage

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2163/2011
1
 

Teilausbau der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenbereich der Schörlingstraße einschließlich Herstellung eines Radweges bis zur vorhandenen Wendeanlage

Antrag,

dem Teilausbau und Baubeginn der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenende der Schörlingstraße einschließlich Herstellung eines Radweges bis zur vorhandenen Wendeanlage, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 Abs.1 Nr. 2d der Hauptsatzung



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße / Schörlingstraße

Verpflichtungsermächtigung 2011 z.L. 2012 (anteilig) 300.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.
Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße / Schörlingstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 225.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 300.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -75.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 44101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 5.625,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 7.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.875,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.750,00 €


Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 300.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 15.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und die städtischen Häfen Hannover werden sich an den entstehenden Kosten des Teilausbaus beteiligen.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Schörlingstraße liegt in einem der größten zusammenhängenden Industrie- und Gewerbegebiete Hannovers. Im Westen verläuft die Fösse parallel zur Schörlingstraße.
Es ist bereits eine fußläufige Verbindung von der Davenstedter Straße zur Carlo-Schmid-Allee und weiter zu den Wohngebieten von Badenstedt und Davenstedt vorhanden. Derzeit ist kein separater Radweg vorhanden und die Fahrbahn der Schörlingstraße ist mit großformatigem Kopfsteinpflaster ausgebildet, deshalb nutzen die Radfahrer den vorhandenen Gehweg. Es ist städtebauliche und verkehrliche Zielsetzung, diese überörtliche Radwegverbindung zu stärken, auf Grund dessen ist es erforderlich, einen eigenständigen baulichen Radweg entlang der Fösse auszubauen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (aha) soll mit seinem Wertstoffhof auf dem Grundstück Schörlingstraße 3 angesiedelt werden, da der derzeitige Betrieb in der Billungstraße zum größten Teil aufgegeben werden soll. Um die verkehrliche Erreichbarkeit des v. g. Betriebes zu sichern, wird zunächst der Einmündungsbereich von der Davenstedter Straße in die Schörlingstraße ertüchtigt und ein Zweirichtungsradweg angelegt. Der Radweg von
ca. 2,50 m Breite soll westlich, neben der vorhandenen Fahrbahn (Gosse), angebaut werden. Um diese bauliche Maßnahme im Gewässerschutzbereich der Fösse durchzuführen, bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung seitens der unteren Wasserbehörde, welche derzeit noch nicht vorliegt.
2. Beschreibung des Vorhabens

Der Teilausbau der Schörlingstraße zwischen Davenstedter Straße bis zum Kurvenende der Schörlingstraße soll in diesem Abschnitt von der Davenstedter Straße kommend im Westen einen ca. 2,50 m breiten Gehweg erhalten. Auf dieser Seite sollen auch Längsparkstände angeordnet werden. Um den Begegnungsverkehr für Müllfahrzeuge abzuwickeln zu können, wird eine Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m erforderlich. Auf der nördlichen Seite soll ein Radweg von ca. 2,50 m Breite bis zum Kurvenbereich entstehen. Der Zweirichtungsradweg wird ab dem Kurvenbereich ebenfalls mit ca. 2,50 m Breite neben der vorhandenen Fahrbahn installiert. Im südlichen Bereich der Schörlingstraße mündet die Straßenverkehrsfläche in eine öffentliche Grünverbindung, in die der neue Radweg führen wird.

Auf Grund der vorhandenen, aber zu gering bemessenen Verkehrsfläche der Wendeanlage, die nur den Wendevorgang für Personenkraftfahrzeuge mit Anhängern erlaubt, muss im Einmündungsbereich zur Schörlingstraße erneut ein Verkehrszeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“ verkehrsbehördlich angeordnet werden. Die Müllfahrzeuge fahren auf den Betriebshof und lösen somit im Bereich der Wendeanlage voraussichtlich keinen Wendevorgang aus.
3. UVP

Durch die Umgestaltung der Schörlingstraße steigert sich die verkehrliche und städtebauliche Qualität der Straße. Die Verkehrssicherheit wird sich durch das Optimieren des Straßenquerschnitts und das Anlegen eines Geh- und Ragweges erhöhen. Der Ausbau hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.
4. Bauzeit / Bauablauf

Die Bauarbeiten sollen Anfang März 2012 durchgeführt werden, da die neue Betriebsstätte von aha im April 2012 den Betrieb in der Schörlingstraße aufnehmen soll. Über die Baumaßnahmen, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit, erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.
66.21 
Hannover / 11.11.2011