Informationen:
Beratungsverlauf:
- 15.11.2012: Ratsversammlung: Beantwortet
Anfragesteller(in):
Farktion DIE HANNOVERANER
Farktion DIE HANNOVERANER
Auf die 3. Teilfrage der Anfrage (Ist die Verwaltung damit einverstanden, dass sich in einem mit öffentlichen Geldern unterstützten UJZ eindeutig verfassungsfeindliche Gruppierungen treffen?) antwortete die Verwaltung damals, im Januar 2007, wie folgt:
(Maßgeblich ist hier vor allem der fett gedruckte und unterstrichene Teil der Antwort).
„Der Träger des UJZ Kornstraße, der "Verein zur Förderung politischer Jugendkulturen e.V.", hat am 16.11.06 eine Veranstaltung zum Thema „50. Jahrestag des KPD-Verbots" durchgeführt. Als Referent war unter anderem ein Mitglied der DKP angekündigt. Diese Veranstaltung war — wie auch sonst nicht üblich — weder bei einer Dienststelle der Stadt angezeigt, noch sonst in irgendeiner Weise abgestimmt worden. Die Landeshauptstadt Hannover kann deshalb auch keinerlei Verantwortung für Form oder Inhalt dieser Veranstaltung oder ihrer einzelnen Teile übernehmen. Vielmehr entspricht es dem Grundsatz der Trägerautonomie, dass die anerkannten Träger der Jugendarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich über Inhalte, Formen und Teilnehmer ihrer Jugend- und Bildungsarbeit nach Maßgabe des § 75 SGB VIII entscheiden. Diese Vorschrift regelt, dass die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätigen Träger der freien Jugendhilfe u. a. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten müssen.
Die Stadt verfügt weder über Kompetenzen noch Mittel, die allein in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bei Freien Trägern jährlich stattfindenden etwa 3.000 Veranstaltungen inhaltlich zu überwachen oder gar zu genehmigen.
Allerdings vertritt die Stadt ganz generell die Auffassung, dass sich politische Jugendbildungsarbeit dabei am Spektrum der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu orientieren hat. Ob eine Veranstaltung, die die Thematik von Parteiverboten zum Gegenstand hat, diesen Rahmen bereits sprengt, oder im Rahmen pluralistisch-demokratischer Willensbildung ganz grundsätzlich zu tolerieren ist, auch dann, wenn potenziell Betroffene daran teilnehmen, sei dahingestellt.
Die Verwaltung wird jedenfalls den in der Anfrage geschilderten Vorgang zum Anlass nehmen, alle Träger der Jugendbildungsarbeit auf ihre genannte grundsätzliche Position aufmerksam zu machen. Sollten es bekannt werden, dass einer oder mehrere Träger gegen diese Auffassung wiederholt verstoßen, würde die Verwaltung den Rat entsprechend informieren; entsprechende Konsequenzen blieben dann den Beschlüssen der Vertretungskörperschaft überlassen."