Drucksache Nr. 15-0281/2011:
Ausbau der Bardowicker Straße in Linden

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-0281/2011
1
 

Ausbau der Bardowicker Straße in Linden

Antrag,

dem Ausbau der Bardowicker Straße zwischen Fössestraße und Davenstedter Straße,
wie in der Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 1 NGO


Finanzielle Auswirkungen


Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme I.54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung/Bardowicker Straße

Ansatz 2011 (anteilig) 125.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme
beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen
Sicherheit ( Beleuchtung ) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die
Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße / Bardowicker Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 62.500,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 125.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -62.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.563,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.125,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.563,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -3.125,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -3.125,00 €
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 125.000 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschluss-
leitungen in Höhe von ca. 5.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitions-
maßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr eingestuft.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Bardowicker Straße von der Fössestraße bis zur Davenstedter Straße verläuft auf ge-
samter Länge ca. 300 m in einer sehr geradlinig Führung. Sie ist somit komplett sehr gut einsehbar und liegt in einer Tempo-30-Zone. Neben einer Hotelnutzung im Einmündungs-
bereich der Fössestraße befinden sich eine Tankstelle, unterschiedliche Nahversorger und eine private, mehrstöckige Bebauung an der Bardowicker Straße. Derzeit verläuft lediglich auf der Ostseite eine gesicherte Nebenanlage in Form eines Gehweges, der derzeit von einigen Radfahrern mitgenutzt wird. Gerade im Bereich von Grundstücksüberfahrten oder Einmündungen kommt es häufig zwischen längs fahrenden Radfahrern und querenden Fußgänger zu Konfliktsituationen. Durch ein relativ starkes Längsgefälle der Straße fahren die Radfahrer mit zum Teil erhöhten Geschwindigkeiten.

Vor den privaten Gebäuden wird der Gehweg zusätzlich halbhoch beparkt.

Die Gehwegbreite an sich ist ausreichend für die Bedürfnisse der Fußgänger, allerdings bei einer Doppel- bzw. teilweise sogar dreifachen Nutzung der Flächen durch zusätzlich Rad-
fahrer und parkende Fahrzeuge ist der Seitenraum zu schmal.

Zusätzlich verkehrt auf der Bardowicker Straße die Buslinie 120 in beide Richtungen mit einer jeweiligen Fahrbahnrandhaltestelle.



Der Einmündungsbereich Fössestraße ist im Gegensatz zur Davenstedter Straße durch eine Lichtsignalanlage gesichert.


2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant in der Bardowicker Straße in beiden Richtungen zur Erhöhung der Sicherheit für die Radfahrer einen Radfahrerschutzstreifen in einer jeweiligen Breite von 1,50 m mit einer unterbrochenen Linie zu markieren. Die Radfahrerschutzstreifen dienen den Rad-
fahrern in Längsrichtung als Sicherheitsraum. Bei der Führung des Radverkehrs in den Seitenbereichen der Fahrbahn befindet sich der Radfahrer im direkten Sichtfeld des KFZ-Verkehres. Hochbordgeführte Nebenanlagen dagegen suggerieren ein subjektives Gefühl der Sicherheit, denn Radfahrer werden in Längsrichtung hinter Hindernissen,
wie z.B. Bäumen oder parkenden Fahrzeugen, geführt und somit den Kraftfahrern in Längsrichtung aus dem Sichtfeld entzogen und schlecht wahrgenommen. An Ein-
mündungen, Grundstückszufahrten oder Kreuzungen kommt es häufig zu Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern durch zu späte Erkennbarkeit.

Durch die geplante unterbrochene Radfahrschutzmarkierung ist es den Kraftfahrern erlaubt im Bedarfsfall den Radfahrschutzstreifen zu befahren ohne den nutzenden Radfahrer zu behindern. Radfahrschutzstreifen dürfen nicht beparkt oder vor roten Lichtsignalzeichen durch wartende Fahrzeuge in Anspruch genommen werden.

Zur Markierung dieser Radfahrschutzstreifen ist im südlichen Bereich der Bardowicker Straße zur Davenstedter Straße kein Umbau der Bord- und Gossenanlage erforderlich. Lediglich vor den Wohngebäuden ist ein separater Längsparkstreifen in der Nebenanlage hinter der Markierung geplant.

Auf der Ostseite sind zusätzlich Längsparkstände und ein Gehweg vorgesehen.

Im nördlichen Bereich zur Fössestraße ist eine Aufweitung der Fahrbahn zu Lasten der städtischen Grünfläche vor dem Hotel Amadeus vorgesehen, um eine Mischspur in Richtung Norden mit einer Breite von 5,50 m, eine Spur in einer Breite von 3,50 m Richtung Süden und jeweils einen Radfahrschutzstreifen in 1,50 m Breite aufnehmen zu können.

Der Gehweg auf der Ostseite vor dem Hotel wird in einer Breite von 2,00 m befestigt.

Auf der Ostseite vor der Tankstelle ist geplant, den derzeitigen Radweg zugunsten eines Gehweges aufzugeben und die Radverkehrsführung wie im übrigen Verlauf auf die Fahr-
bahn zu verlegen.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Süden überprüft. Es ist nunmehr in Abstimmung mit der UESTRA geplant, die Fahr-
bahnrandhaltestelle hinter die Tankstellenzufahrt nach Norden zu verlegen.

Durch die Aufweitung der Fahrbahn im Bereich zwischen den beiden Haltestellen kann zusätzlich eine Fußgängerschutzinsel angeboten werden, um gerade auch den ÖPNV-
Nutzern eine gesicherte Querung der Fahrbahn zu ermöglichen und zusätzlich die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Bardowicker Straße zu verringern.

Der lichtsignalgeregelte Kreuzungsbereich Bardowicker Straße / Fössestraße wird für
die Nutzung der Radfahrer und Fußgänger durch sinnvolle Markierungen und Signal-
schaltungen optimiert.

Die Beleuchtung bleibt erhalten und wird teilweise lediglich dem Ausbau angepasst..

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Durch den Umbau der Bardowicker Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.




4. Bauzeit/Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Herbst 2011 zu beginnen.
66.21 
Hannover / 03.02.2011