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Ausbau der Kleinkindbetreuung – Festlegung eines neuen Standortes ergänzend zu Drucksache 633/2009
Antrag,
zu beschließen,
- am folgenden Standort (Stadtkartenausschnitt ist als Anlage beigefügt) bis 2013 eine fünfgruppige Kindertagesstätte (Kita) in Passivhausbauweise zu errichten, deren Umsetzung durch ein ÖPP-Verfahren erfolgen soll: SB 12 ; Buschriede, Ecke Borglingstraße (ehem. GS Kreuzriede, Flurst.146/11)
- die Verwaltung zu beauftragen, das Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen, die vorbereitenden Maßnahmen zur Baureifmachung einzuleiten und das notwendige Baurecht zu schaffen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dem Ausbauprogramm trägt die Stadt Hannover dazu bei, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Ab August 2013 hat sie einen Rechtsanspruch für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder zu erfüllen. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung orientiert sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder. Eine ausgewogene Belegung der Gruppen sowie die Berücksichtigung familiärer Hintergründe werden durch die Aufnahmekriterien grundsätzlich sichergestellt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 652.500,00 € | VMH 4641 | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 652.500,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 2.500.000,00 € | Wirtschaftsplan OE 19 | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 75.000,00 € | 4641.901/935400 | Zuwendungen | 486.000,00 € | 4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 6.000,00 € | Epl. 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.575.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 492.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -1.922.500,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -492.000,00 € | |
Alle Kosten wurden für eine Gruppenstruktur von drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Mögliche Einnahmen aus Landesförderung und Elternbeiträgen sind bei den Betriebskosten berücksichtigt, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Einnahmen nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) werden beantragt.
Die Umsetzung des Neubaus erfolgt vom FB Gebäudemanagement im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens.
Anträge nach der Landesrichtlinie Investitionen für Kinderbetreuung - RIK - werden gestellt. Die zu erwartende Fördersumme, pro Platz 13.000 € für die Baukosten sowie 1.500 € für Einrichtungsgegenstände, wurde ausgewiesen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen des KiföG wurde ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013 beschlossen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, hat die Landeshauptstadt Hannover bereits mit der DS 0049/2008 ein Ausbauprogramm für die kommenden fünf Jahre geplant. Danach sollen jährlich 300 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen geschaffen werden.
Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die LHH ihr Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder kontinuierlich ausgebaut. Dies erfolgt sowohl durch neue institutionelle Plätze als auch durch Plätze in Tagespflege, die dem Krippenangebot durch das Gesetz gleichgestellt sind.
Um das Ausbauziel von 1.500 neuen Plätzen bis zum Jahr 2013 zu erreichen, sollen neben vielen anderen Maßnahmen auch Neubauten errichtet werden. Die Verwaltung hat dazu bereits sieben Standorte in der Drucksache 633/2009 benannt. Ergänzend dazu soll ein achter Standort vorgesehen werden.
Die Umsetzung soll durch den Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen des ÖPP-Verfahrens erfolgen. Ansätze für die Finanzierungskosten sind ab 2011 in der Position 6d - kreditähnliche Rechtsgeschäfte - des Wirtschaftsplanes eingeplant. Dennoch steht die Finanzierung in den Folgejahren immer unter dem Vorbehalt der Haushaltsentwicklung und entsprechender Investitionsfördermittel des Landes.
Die Ausschreibung soll für den Standort kurzfristig erfolgen, die bauliche Umsetzung bis zum Jahr 2013. Vorgesehen ist eine Bauweise im Passivhaus-Standard. Das Gebäude soll zweigeschossig und barrierefrei auf der Grundlage eines Standardentwurfes errichtet werden.
Für den geplanten Neubau sind vorbereitende Maßnahmen für die Baureifmachung sowie ein Baugenehmigungsverfahren notwendig.
Um die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung der Kindertagesstätte zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im geltenden Bebauungsplan Nr. 640 ist für den geplanten Standort derzeit keine überbaubare Fläche festgesetzt.
Die in der Anlage dargestellte Fläche wird für den Unterrichtsbetrieb nicht mehr benötigt.
Auf diesem Grundstück wird eine fünfgruppige Einrichtung mit drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren und zwei Kindergartengruppen errichtet. Diese Entscheidung berücksichtigt sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. So kann eine Anschlussbetreuung sichergestellt werden, zumal die pädagogische Arbeit bei einer solchen Struktur besser umzusetzen ist. Daneben ergibt sich perspektivisch die Chance, auch in bestehenden Kindertagesstätten im Umfeld vorhandene Gruppen in Krippen für Kleinkinder umzuwandeln. Auch für solche Umbaumaßnahmen sollen Fördermittel nach der RIK beantragt werden.
Weitere standortspezifische Besonderheiten werden bei der Einzelplanung berücksichtigt und mit der entsprechenden Umsetzungsdrucksache vorgelegt.
19 .F
Hannover / 18.09.2009