Anfrage Nr. 0627/2010:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Einführung einer kommunalen Sonderabgabe

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Einführung einer kommunalen Sonderabgabe


Die neu eingerichtete Gemeindefinanzkommission, die unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen tagt, soll Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzen erarbeiten und prüfen, unter anderem auch einen Ersatz der Gewerbesteuer.
Der Kämmerer der Landeshauptstadt Hannover fürchtet, dass die Gewerbesteuer abgeschafft werden könne und dem städtischen Haushalt dadurch hohe Einnahmeverluste entstünden. Zusätzlich zum Erhalt der Gewerbesteuer spreche er sich für die Einführung einer kommunalen Sonderabgabe von den Hannoveranerinnen und Hannoveranern für die Stadt Hannover aus. Diese Sonderabgabe könne sich der Kämmerer zur Finanzierung besonderer städtischer Vorhaben, wie beispielsweise der Bauprojekte aus dem Ideenwettbewerb City 2020, vorstellen.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie soll der Einbehalt dieser kommunalen Sonderabgabe in der Praxis erfolgen?

2. Welcher Personenkreis aus der Stadt Hannover soll zur Zahlung der kommunalen Sonderabgabe herangezogen werden, in welcher Höhe und ab wann soll die Sonderabgabe erhoben werden?

3. Wie hoch sollen die Einnahmen der kommunalen Sonderabgabe sein, die dem städtischen Haushalt jährlich als Einnahme zugeführt werden soll?




Jens Seidel
Vorsitzender