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Einrichtung von zwei städtischen Krippengruppen
im Rohdenhof, Sutelstraße 18
Antrag,
- der Haushaltsunterlage Bau gem. § 10 GemHVO zur Einrichtung von zwei Krippengruppen in Höhe von insgesamt 500.000 € sowie
- der Mittelfreigabe in Höhe von 500.000 € und
- dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.
Finanzierung
Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereiches Gebäudemanagement aus dem Wirtschaftsjahr 2008 zur Verfügung:
Position 4SB.08-02 Kitas – Baumaßnahmen/Strukturveränderung
Zudem werden Mittel in Höhe von 30.000,00 € bei HMK 4641.901-935400 für neue Einrichtungsgegenstände eingesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Da in unserer Gesellschaft die Kinderbetreuung überwiegend durch Frauen erfolgt, wirkt sich dies günstig auf die Situation von Frauen aus. Außerdem sind die meisten Arbeitsplätze in Kitas von Frauen besetzt.
Aus den technischen Aspekten der Baumaßnahme ergeben sich keine spezifischen Gender Betroffenheiten, da die Gebäude in gleicher Weise von Frauen und Männern bzw. von Mädchen und Jungen zu nutzen sind.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 150.000,00 € | 4641.901/361100 | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 150.000,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 500.000,00 € | 4SB.08-02 | Sachausgaben | 32.500,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 30.000,00 € | 4641.901/935400 | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 2.400,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 530.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 34.900,00 € | |
Finanzierungssaldo | -380.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -34.900,00 € | |
Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme ohne Einrichtungsaufwand für die Einrichtung von zwei städtischen Krippengruppen betragen 500.000 €.
Für dieses Projekt wurde bei der Landesschulbehörde ein Antrag auf Förderung der beiden Krippengruppen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK) gestellt. Bei den in der Kostentabelle ausgewiesenen "Finanzierungsanteilen von Dritten" handelt es sich um Investitionszuschüsse gemäß RIK, die vom Fachbereich Jugend Familie beantragt sind. Die Investitionskosten werden um den Förderzuschuss nach Erhalt reduziert.
Weiteres ist der als Anlage 2 beigefügten Kurzfassung der Kostenberechnung zu entnehmen.
Begründung des Antrages
Mit Beschluss der Drucksache Nr. 0148 / 2009 hat die Verwaltung den Auftrag für die Einrichtung einer Krippe im städtischen Gebäudekomplex Rohdenhof, Sutelstr. 18 erhalten.
In dem Gesamtkomplex Rohdenhof wird bereits eine Kindertagesstätte betrieben. Zusätzlich sollen in den Räumen einer ehemaligen Tagesgruppeneinrichtung neue Räumlichkeiten für zwei Krippengruppen geschaffen werden.
Die vorgegebene Gebäudestruktur ermöglicht es, das Erdgeschoss sowie die Zugänge zum Außenspielgelände den Erfordernissen entsprechend neu zu gestalten. Der erforderliche Personalbereich sowie das Leitungsbüro werden im darüber liegenden 1. Obergeschoss untergebracht.
Kindertagesstättenentwicklung:
In der geplanten zweigruppigen Einrichtung sollen insgesamt 30 Krippenkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut werden. Die Einrichtung soll als selbstständige Kindertagesstätte in städtischer Trägerschaft geführt werden. In dem vorhandenen Gebäudekomplex Rohdenhof wird bereits eine sechsgruppige Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in städtischer Trägerschaft betrieben. Es ist eine enge Kooperation beider Einrichtungen geplant.
Die geplante Kindertagesstätte erweitert die Angebotspalette an Betreuungsplätzen und trägt auch zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren bei. Dies erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Hinblick auf die aktuellen Bedarfsprognosen für diesen Stadtbezirk und den Rechtsanspruch für diese Altersgruppe ab dem Jahr 2013 geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten ausgelastet sein werden und dieses Kinderbetreuungsangebot daher auch langfristig erforderlich sein wird.
Terminplanung
Die Genehmigungsplanung sowie die vorbereitenden Maßnahmen, wie Ausführungs-, Detail- und Werkplanung, Ausschreibungen und Auftragsvergaben, sollen ab Spätsommer 2009 erfolgen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist im Zeitraum ab Ende 2009 bis Frühjahr 2010 vorgesehen.
Baubeschreibung
Es ist geplant, in den Räumlichkeiten der ehemaligen Tagesgruppe die neue Krippeneinrichtung unterzubringen. Durch Umbauten innerhalb des Bestandes werden im Erdgeschoss die Gruppen- und Kleingruppenräume sowie die erforderlichen Nebenräume, wie Sanitärbereiche und Küchen geschaffen. Ausgänge aus den Gruppenräumen ermöglichen einen direkten Zugang zum Außenspielgelände. Im 1. Obergeschoss werden Personalraum und Büro angeordnet.
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
Besonderheiten:
Barrierefreiheit
Eine stufenlose Erschließung der Krippeneinrichtung ist sowohl im Eingangsbereich als auch aus den Gruppenräumen in den Außenspielbereich hinaus gewährleistet. Im Erdgeschoss ist die Einrichtung einer behindertengerechten Toilettenanlage vorgesehen.
Zur barrierefreien Erschließung des Obergeschosses ist ein Aufzug vorhanden.
Sicherheit
Die Forderungen von Feuerwehr, Bauordnung und Gemeindeunfallverband (GUV) sind in die Planung eingeflossen.
Akustik
Für eine Minderung des internen Geräuschpegels sind akustische Maßnahmen im Bereich der Decken vorgesehen. Neben den Gruppenräumen werden auch die anderen Aufenthaltsbereiche den heutigen akustischen Anforderungen angepasst.
19 .21
Hannover / 27.08.2009