Anfrage Nr. 15-2568/2009:
Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Inhalt der Drucksache:

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Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Im Zusammenhang mit Gewalt in der Öffentlichkeit wird immer wieder der Ruf nach einer Ausweitung der Videoüberwachung vor allem von Gefahrenbrennpunkten wach. Gleichzeitig mehren sich die Stimmen derer die eine ständige Überwachung als Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung und damit einen Eingriff in Ihre Grundrechte ansehen.
Während man sich im persönlichen Bereich dieser Praxis noch teilweise entziehen kann, beispielsweise durch Boykott Videoüberwachter Geschäfte ist dies im öffentlichen Verkehrsraum kaum möglich.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1.) An welchen Stellen im Stadtbezirk sind derzeit feste Überwachungseinrichtungen der Stadt, der Verkehrsbetriebe der Bahn oder anderer Öffentlicher Träger installiert?
2.) Wer hat Zugriff zu diesen Bildern und wertet Sie aus?
3.) In welchen Intervallen werden die Bilder gelöscht und welche weiteren Schritte werden zum Schutz der Daten eingelegt?