Drucksache Nr. 1678/2009:

Förderung von zwei Krippengruppen in Trägerschaft der pme Familienservice GmbH in Linden-Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1678/2009
0
 


Förderung von zwei Krippengruppen in Trägerschaft der pme Familienservice GmbH in Linden-Mitte

Antrag,


zu beschließen,
  • der pme Familienservice GmbH als Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.04.2010, die laufende Förderung für zwei Krippengruppen (ganztags) mit max. 27 Kindern analog der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen mit folgender Einschränkung zu gewähren:
· Soweit der Träger zusätzliche Einnahmen erhält bzw. Plätze an Dritte (Firmen)
gegen Entgelt (Sponsoring) abgibt, verringert sich die städtische Förderung
entsprechend.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 € 4645.001/988000Zuwendungen184.000,00 € 4645.000/718000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt184.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-184.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Für dieses Projekt wurde bei der Landesschulbehörde ein Antrag auf Förderung der Krippengruppen nach der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) gestellt. Der Stadt Hannover entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca.5 % der Gesamtkosten).

Begründung des Antrages


Die pme Familienservice GmbH (hier Träger) ist eine bundesweit tätige GmbH mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen und Lösungen für die Betreuung von Kindern anzubieten.

In der bisherigen Arbeit des Trägers spielte die Zusammenarbeit mit Firmen und Betrieben zur Betreuung der Kinder von Beschäftigten eine maßgebliche Rolle. In Hannover betreibt der pme Familienservice seit 01.10.2006 erfolgreich zwei Krippengruppen in der Königstraße im Stadtbezirk Mitte. Der Träger wurde mit DS Nr. 1840/2006 anerkannt und erhält eine finanzielle Förderung auf Grundlage der Richtlinien für Elternvereine. Eine weitere Einrichtung des Trägers befindet sich im Stadtteil Südstadt und hat am 01.03.2009 den Betrieb aufnommen (DS 2044/2008 sowie die DS 2381/2008).

Der Träger plant nun den Betrieb einer weiteren zweigruppigen Kindertagesstätte mit insgesamt 27 Krippenplätzen. Ein Teil davon wird für die Nutzung durch Betriebe eingerichtet, mit dem entsprechenden städtischen Zuschuss für betrieblich verwandte Plätze. Die übrigen Plätze werden auf Basis der städt. Förderrichtlinien für Elterninitiativen / -vereine finanziert.

In der Stephanusstraße 52 - 56 im sogenannten "Gilde-Carré" plant die Ostland Wohnungsgenossenschaft einen mehrgeschossigen Neubau. Im Erdgeschoss des Gebäudes sollen die beiden neuen Krippengruppen eingerichtet werden.

Durch das zusätzliche Krippenangebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen, zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der Betriebsbeginn der Kindertagesstätte ist derzeit für den 01.04.2010 geplant.

Anlässlich der Baupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 1
Hannover / 12.08.2009