Drucksache Nr. 1810/2010:
197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1810/2010
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wülfel / Hildesheimer Straße

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 197. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Durch die verkehrsgünstige Lage der geplanten Baufläche kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1925 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 1104 / 2010 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Mit dem 112. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (in Kraft getreten am 11.06.1997) wurden für den Standort Wülfel / Hildesheimer Straße die Zielsetzungen des "Konzeptes zur Ansiedlung großflächiger flächenextensiver Einzelhandelsbetriebe - Standorte und Anforderungen" ("Fachmarktkonzept", Februar 1996) umgesetzt, indem beidseits der Hildesheimer Straße "Gemischte Baufläche" dargestellt und der Bereich für Marktfunktionen bis auf das Gelände der ehemaligen Wülfeler Brauerei ausgedehnt wurde. Auf der Westseite der Hildesheimer Straße erstreckt sich die genannte Bauflächen-Darstellung lediglich auf die Bereiche nördlich und südlich der Einmündung der Wilkenburger Straße.

Die Eigentümerin des westlich der Hildesheimer Straße an der Stadtgrenze gelegenen Grundstückes hat den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung der Fläche entsprechend den städtischen Zielvorstellungen für die städtebauliche Entwicklung an der südlichen Hildesheimer Straße zu schaffen. Ein konkretes Vorhaben besteht gegenwärtig nicht. Zu einem Teil war hier bis vor einigen Jahren eine gewerbliche Nutzung vorhanden. Der Flächennutzungsplan und der bestehende Bebauungsplan Nr. 997 lassen hier eine bauliche Entwicklung bisher nicht zu.

Der Wunsch der Eigentümergemeinschaft deckt sich mit den städtebaulichen Zielvorstellungen des Fachmarktkonzeptes. Mit der 197. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die mit der 112. Änderung eingeleitete Entwicklung fortgesetzt werden.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 17.06.2010 beschlossene Entwurf der 197. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 06.07.2010 bis 18.08.2010 öffentlich ausgelegen.

Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde parallel zur öffentlichen Auslegung mit Anschreiben vom 18.06.2010 durchgeführt.

Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen.

Die Region Hannover hatte darauf hingewiesen, dass auf Bebauungsplan-Ebene geeignete Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz festzusetzen sind und dass ggf. hierfür auch Maßnahmen im nahen FFH-Gebiet in Betracht kommen. Ferner wurde der Hinweis gegeben, dass alle Vogelarten besonders geschützt sind und demzufolge dem Störungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. Die fachlichen Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

Ferner hatten die Stadtwerke Hannover unter Hinweis auf die neben der vorhandenen Gas-Hochdruckleitung ebenfalls im südwestlichen Teil des Planbereichs gelegene übergeordnete Trinkwasserleitung hingewiesen und deren Darstellung im Flächennutzungsplan für erforderlich gehalten. Den Belangen der Stadtwerke wird durch entsprechende Kennzeichnung Rechnung getragen. Die Ergänzung hat keinen Einfluss auf die Planinhalte des Flächennutzungsplanes.

Auch von Trägern öffentlicher Belange liegen damit aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 197. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 197. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 197. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 07.09.2010