Drucksache Nr. 0298/2011:
Straßenbenennung im Stadtteil Bothfeld
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0298/2011
2
 

Straßenbenennung im Stadtteil Bothfeld
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

der Anregung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide, Ds. Nr. 15-1436/2010 N1
(s. Anlage 1), den Fußweg, welcher vom Klein-Buchholzer Kirchweg in westliche Richtung abzweigt und bis zum Spielplatz an der Gebrüder-Hartmann-Straße führt, in Nölleweg zu benennen, wird nicht gefolgt.



Übersichtskarte s. Anlage 2

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Sie sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich.

Die hier angeregte Benennung nach der bothfelder Familie entspricht nicht dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, wonach bei Neubenennungen vorrangig weibliche Persönlichkeiten als Namensgeberinnen vorzusehen sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 08.09.2010 mit
15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angeregt, die genannte Wegeverbindung in Nölleweg zu benennen.

Der Stadtbezirksrat bezieht sich, wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, mit dem Benennungsvorschlag auf eine bereits seit 1999 vorliegende Bitte der Familie, eine Straße oder einen Weg nach der bothfelder Familie Nölle zu benennen.

Diese Anregung des Stadtbezirksrates entspricht jedoch nicht den Grundsätzen für die Benennung von Straßen, wonach bei Neubenennungen nach Persönlichkeiten vorrangig Frauen berücksichtigt werden sollen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine eigenständige Benennung dieser Wegeverbindung durchaus zweckmäßig, da hierdurch eine verbesserte Orientierung und damit Auffindbarkeit -insbesondere in Notsituationen- sicher gestellt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass der vorgeschlagene Name hinsichtlich der Berücksichtigung von Frauen als Namensgeberinnen für Straßennamen nicht dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 1999 entspricht, empfiehlt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.
61.21 
Hannover / 15.02.2011