Drucksache Nr. 1850/2012:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1850/2012
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1725 – Roderbruchmarkt - Süd–
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1725 und der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft.
Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung mit Gütern und Dienstleist-
ungen bestimmt, die in Geschäften angeboten werden. Durch das Vorhaben wird die wohn-
ungsnahe Versorgung in direkter Nähe einer Stadtbahnstation erweitert und verbessert. Ins-
besondere für ältere und eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen sind kurze Wege für die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs von wesentlicher Bedeutung.
Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Für die Realisierung des Vorhabens ist der Erwerb von städtischen Flächen durch den Vorhabenträger notwendig, so dass mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen ist. Für den Ausbau des Fuß- und Radweges sowie der Wendeanlage der Winkelriede sind Kosten in Höhe von 122.000 Euro zu erwarten. Der Ausbau der Gerhard-Lossin Straße und der Hei-
senbergstraße ist bereits auf der Grundlage der vorhandenen Bebauungspläne geplant und im Straßenausbauprogramm 2012 enthalten.

Im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungs-
vertrag mit der 1. Otto Reichelt Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG (Edeka) als Erb-
bauberechtigte und Vorhabenträger sowie ein städtebaulicher Vertrag mit dem Grund-
stückseigentümer geschlossen (siehe Anlage 2, Abschnitt 13 Durchführungsvertrag und Abschnitt 14 Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Der Roderbruchmarkt als Zentrum des Stadtteils Roderbruch dient der Deckung des täg-
lichen Bedarfs und hat die Funktion eines D-Zentrums nach dem Einzelhandelskonzept. Eine Marktuntersuchung aus dem Jahr 2010 hat jedoch einen hohen Kaufkraftabfluss aus dem Stadtteil festgestellt. Damit kann ein Prozess eintreten, der zu einem Verlust der Funktionsfähigkeit als Nahversorgungszentrum führt und für die Bewohner einen Bedeu-
tungsverlust der Mitte als Identifikationsort mit dem Stadtteil bewirkt. Um den Tendenzen entgegenzuwirken, soll das Zentrum durch einen Vollsortimenter ergänzt und attraktiviert werden.

Im unmittelbaren Bereich des Ladenzentrums stehen dafür keine Flächen in erforderlichem Umfang zur Verfügung. Deshalb ist vorgesehen, die Brachfläche südlich der Stadtbahntras-
se für die Ergänzung des Ladenzentrums in Anspruch zu nehmen. Dazu soll der rechtsver-
bindliche Bebauungsplan Nr. 567 im nördlichen Teil aufgehoben und durch den vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan Nr. 1725 ersetzt werden.

Mit Schreiben vom 7.04.2011 hat die Edeka-MiHa Immobilien-Service GmbH einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß §12 BauGB zur Errich-
tung eines Vollsortimenters gestellt. Die 1. Otto Reichelt Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG ist mit Schreiben vom 27.07.2011 in die Funktion des Vorhabenträgers eingetreten. Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.2011 den erforderlichen Einleitungsbeschluss gefasst.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer 16.479 m² großen Grundstücksfläche einen Voll-
sortimenter mit einer Verkaufsfläche von insgesamt ca. 3.100 m² zu errichten. Davon sind 100 m² in einer Shopzone vorgesehen, die außerdem Gastronomie und Dienstleistungen enthält.

Das eingeschossige Gebäude soll an der Winkelriede in Nord-Süd-Richtung platziert werden. An der Nordseite des Gebäudes gegenüber der Stadtbahnhaltestelle ist Außengastronomie vorgesehen. Auf der rückwärtigen Grundstücksfläche, nach Westen orientiert, sollen 253 Stellplätze geschaffen werden.

Durch die Inanspruchnahme der Fläche für den Lebensmittelmarkt entstehen unbebaute Teilflächen, für die nach dem Bebauungsplans Nr. 567 Vorgaben für Nutzungen verbleiben, die sich nicht mehr realisieren lassen. Der ausgewiesene Stadtgrünplatz hat seine Funktion als Aufenthaltsfläche und grüne Mitte zwischen den Wohnblöcken verloren. Weiter wird ein Teil der Verkehrsfläche für die Erschließung durch den motorisierten Individualverkehr nicht mehr benötigt.

Diese Flächen sollen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen und als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Grundeigentümer beabsichtigt, dort eine Wohnbebauung mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zu errichten.

Einzelheiten zur Energieversorgung, zur Herrichtung der Freiflächen und der öffentlichen Verkehrsflächen, soweit sie durch das Vorhaben bedingt sind, und zum Betrieb des Vollsortimenters werden im Durchführungsvertrag gemäß §12 BauGB mit dem Vorhabenträger, der 1. Otto Reichelt Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, geregelt. Regelungen über das allgemeine Wohngebiet und seine Erschließung werden in städtebaulichen Vertrag gemäß §11 BauGB mit dem Grundstückseigentümer geregelt.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 15.12.2011 vom Verwaltungsausschuss gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:

- Ausweisung eines Vollversorgers mit einer Verkaufsfläche von maximal 3.000 m² zuzüglich einer Shopzone mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 m²,
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einer einbezogenen Fläche südlich des Vollversorgers,
- Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf einer zweiten einbezogenen Fläche im Stadtteil Isernhagen-Süd.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1725 wurde vom 29. Dezember 2011 bis einschließlich 30. Januar 2012 durchgeführt.
Während dieser Zeit sind keine Anregungen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 29.08.2012