Drucksache Nr. 1160/2010:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1160/2010
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Antrag,

1. dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der "Hannoverschen Liste" der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Eine stabile Versorgungsstruktur erhöht die Versorgungssicherheit. Darauf sind auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung insbesondere hinsichtlich wohnortnaher Versorgungsfunktionen vor allem Personen mit eingeschränkter Mobilität angewiesen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.



Begründung des Antrages:

Die Stadt Hannover nimmt als Landeshauptstadt, größte Stadt Niedersachsens und als Oberzentrum eine herausragende Stellung ein, wobei dem Einzelhandel in Hannover eine wesentliche funktionale Bedeutung auch über die Regionsgrenzen hinaus zukommt.

Die bisherigen Konzepte zum Einzelhandel umfassen das Rahmenkonzept für Einkaufsstandorte (1985), das Fachmarktkonzept (1992), das Konzept zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe (1996) und das Nahversorgungskonzept (2002). Im Jahr 2003 beschloss der Rat zudem Leitlinien zur Nahversorgung (Drucksache Nr. 0810/2003).

Diese (Teil-) Konzepte bildeten bisher die verwaltungsinternen Grundlagen für die Steuerung der weiteren Entwicklung des Einzelhandels in Hannover.

Vor dem Hintergrund weiterer Umstrukturierungs- und Konzentrationsprozesse im Einzelhandel, der Novellierung des Baugesetzbuches, höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Einzelhandel sowie der Vorgaben aus dem Landesraumordnungsprogramm und dem Einzelhandelskonzept für die Region Hannover ist es notwendig geworden, die bisherige Einzelhandelskonzeption zu aktualisieren und fortzuschreiben. Das Büro für Stadt- und Regionalentwicklung Dr. Acocella wurde mit der Erarbeitung eines Gutachtens zur Neuaufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover beauftragt.

Die Erarbeitung des Gutachtens durch das Büro Dr. Acocella wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, mit dem in sechs Sitzungen und einem Workshop wesentliche Fragen der Aufgabenstellungen, Teilergebnisse, Ziele und Schlussfolgerungen diskutiert und rückgekoppelt wurden.
In diesem Arbeitskreis waren neben der Verwaltung, auch die Industrie- und Handelskammer Hannover, der Einzelhandelsverband Hannover - Hildesheim und die Region Hannover, Team Regionalplanung, vertreten.

Die Erarbeitung des Gutachtens wurde im April 2010 abgeschlossen. Es gliedert sich in Bd. I (Hauptteil) und Bd. II (Bezirksbeschreibungen). Auf der Grundlage des Gutachtens hat die Verwaltung einen Entwurf für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover erstellt. Es stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 11 dar, das die vorgenannten Konzepte zum Einzelhandel aus den vergangenen Jahren zusammenfasst, aktualisiert und mit einer verbindlichen Wirkung ausgestatten soll.

Zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird sich die Stadt Hannover die Regelungen des BauGB zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche (§§ 2 Abs. 2, 9 Abs. 2a, 34 Abs. 3) zunutze machen. Dieses setzt jedoch voraus, dass die zentralen Versorgungsbereiche klar definiert sind. Mit dem beantragten Beschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird diese Vorgabe erfüllt. Außerdem ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die bisher geübte Praxis, jeden Einzelfall zu prüfen unter Einbeziehung aller räumlich und sachlich relevanten Faktoren bleibt bestehen.





Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit der Auslegung des Entwurfs des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover durchgeführt werden. Die Auslegung soll in Anlehnung an das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen über einen Zeitraum von vier Wochen erfolgen. Das als Grundlage dienende Gutachten des Büros Dr. Acocella soll zur Unterrichtung ebenfalls zur Einsicht ausgelegt werden. Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite www.stadtplanung-beteiligung.de zur Verfügung gestellt.
61.15 
Hannover / 12.05.2010