Drucksache Nr. 1370/2009:
Erweiterung des Vereins Ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. um eine Krippengruppe in Hannover-Oststadt

Inhalt der Drucksache:

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1370/2009
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Erweiterung des Vereins Ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. um eine Krippengruppe in Hannover-Oststadt

Antrag,

zu beschließen,
  • den anerkannten Verein Ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. um eine Krippengruppe mit max. 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren zu erweitern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.09.2009, die laufende Beihilfe für die vorgenannte Angebotsstruktur entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988000Zuwendungen100.200,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt100.600,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-100.600,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Für die Betreuungsangebote der Kinder unter 3 Jahren besteht stadtweit ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen, so auch im Stadtbezirk Mitte.
Die Ev. Jugendhilfe Hermann Bödeker e.V. betreibt in ihrem Gebäude - Friesenstraße 27 - ein Kinder- und Jugendheim. Einige Räumlichkeiten im Untergeschoss werden auf Grund konzeptioneller Veränderung nicht mehr benötigt, so dass durch entsprechende bauliche Maßnahmen Räumlichkeiten für eine Krippengruppe geschaffen werden könnten.
Durch diese Gartengeschosslage erschließt sich, ebenso mit einigen baulichen Vorkehrungen, ein großzügiger Freibereich. Ein separater Eingangsbereich ist ebenfalls vorgesehen.

Die baulichen Veränderungen werden vom Verein unter Beteiligung von Sponsoren und durch Eigenleistung umgesetzt. Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsgegenstände in Höhe von max. 5000,00 €, keine Investitionskosten. Diese städtische Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5% der Gesamtkosten). Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 100.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium abgestimmt worden und eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Das vorgesehene Platzangebot trägt dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der Träger beabsichtigt, den Betrieb zum 01.09.2009 aufzunehmen.

51.4 
Hannover / 02.06.2009