Antrag Nr. 1593/2009:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum kostenlosen Mittagessen in den Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der Fraktion DIE LINKE. zum kostenlosen Mittagessen in den Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Hannover

Antrag


Der Rat möge beschließen:
1. Im aktuellen Kindergarten Jahr stellt die Landeshauptstadt Hannover allen Kindern der Stadt, die im Alter von 1 -7 Jahren eine Kindertageseinrichtung im Sinne von Krippe und /oder Kindergarten besuchen, ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung, sofern es von einem Essenlieferanten gestellt wird (keine Milch-, Milchersatz- oder Babybreinahrung) und die Erziehungsberechtigten die Mittagessenteilnahme ihres Kindes wünschen. Die Kostenfreiheit des Mittagessens gilt in Kindertageseinrichtungen, die sich in freier oder kommunaler Trägerschaft befinden.

2. Die Träger allein (bzw. in Abstimmung mit den Elternkuratorien, wenn es so bei den Trägern geregelt ist) entscheiden über die Essenlieferanten. Die Stadt erstattet dem Träger die entstehenden Kosten für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen durch einen entsprechenden Essenanbieter. Im darauf folgenden Jahr kann die Stadt auf eine Preisregulierung in der Weise drängen, dass der Essenlieferant durch den Auftraggeber "Träger" ausgeschlossen werden soll, welcher den Durchschnittspreis aller Essenanbieter in der Stadt um mindestens 10% überschreitet, es sei denn der Anbieter passt seine Preis entsprechend an.

3. Insofern setzt die Teilnahme an der Kostenfreiheit des Mittagessens bei allen Trägern den Abschluss von 1-Jahresverträgen mit dem jeweiligen Essenanbieter oder das Auslaufen entsprechender Verträge zum 31.07.2010 voraus.

4. Die für die Maßnahme unter Punkt 1 benötigten finanziellen Mittel werden aus dem Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.

Begründung:


Eine regelmäßige, ausreichende und gesunde Ernährung ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern von überragender Bedeutung. Dazu gehört mindestens eine warme Mahlzeit am Tag - vorzugsweise mittags. Für viele Eltern mit geringem Einkommen, insbesondere für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, ist das derzeitige Essengeld jedoch nicht zu finanzieren, so dass viele Kinder von der Möglichkeit eines warmen Mittagessens nicht Gebrauch machen können.



Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender