Drucksache Nr. 2450/2009 N1:
Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung mit örtlicher Bauvorschrift;
Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2450/2009 N1
3
 

Bebauungsplan Nr. 1695 - Friederikenstift,
Bebauungsplan der Innenentwicklung mit örtlicher Bauvorschrift;
Satzungsbeschluss

Antrag,

den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1695 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der
Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Durch den Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für eine Krankenhauserweiterung an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort geschaffen. Das Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1695 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Krankenhauses Friederikenstift geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1695 hat vom 23. Oktober bis 24. November 2008 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Begründung wurde zum Satzungsbeschluss überarbeitet. Dabei wurden die Abschnitte 2 Planungsrechtliche Rahmenbedingungen, 3.2 Bauland, 3.3 Verkehr, Ver- und Entsorgung, 4.1 Lärmschutz, 4.2 Naturschutz, 4.3 Hochwasserschutz und 4.6 Energie aktualisiert und ergänzt.

Im Nachgang zu der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB haben die Stadtwerke Hannover um die Eintragung eines weiteren Leitungsrechtes gebeten. Diesem Wunsch soll entsprochen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde entsprechend geändert. Während der anschließend gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten eingeschränkten Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nunmehr ist eine Neufassung der Drucksache erforderlich, die auch im Stadtbezirksrat Mitte, im Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss behandelt werden muss.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.



Für den Erweiterungsbau des Friederikenstiftes wurde zwischenzeitlich die bauordnungsrechtliche Genehmigung gemäß § 33 Abs. 3 BauGB erteilt. Der Neubau wurde auch bereits fertig gestellt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11 
Hannover / 01.02.2010