Informationsdrucksache Nr. 2150/2010:
Rettungsmittelbedarfsplananpassung für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2150/2010
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Rettungsmittelbedarfsplananpassung für die Landeshauptstadt Hannover

Der Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird derzeit durch
folgende Leistungserbringer sichergestellt:
· Landeshauptstadt Hannover als Träger des Rettungsdienstes und eigener Leistungserbringer gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG durch die Feuerwehr
· sieben Beauftragte gemäß § 5 Abs. 1 NRettDG
namentlich: Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Ambulanz Rettungsdienst KTG (KTG)
Kranken-Transport-Dienst Grün Weiss (KTD)
Chauffeur – Dienst Ludwig (CDL)
· ein genehmigtes Unternehmen außerhalb des öffentlich organisierten
Rettungsdienstes gemäß § 19 NRettDG, das nur Krankentransporte durchführt
namentlich: Krankenbeförderung Hille (KBH)
Nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) hat die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin des Rettungsdienstes einen Rettungsmittelbedarfsplan aufzustellen, in dem die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes dargestellt wird. Dieser Rettungsmittelbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben (§ 4 Abs. 6 NRettDG).

Die letzte Rettungsmittelbedarfsplananpassung wurde zum 01.04.2008 vorgenommen. Für die Überprüfung des Bedarfs einigten sich seinerzeit die Landeshauptstadt Hannover und die Kostenträger (Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) auf die Bestellung eines externen neutralen Sachverständigen, die Firma „forplan Unterkofler“. Die vom Gutachter ermittelten Werte im Gutachten über die „Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes in der LHH“ wurden von der Landeshauptstadt Hannover auf Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahre 2009 fortgeschrieben.

Als Ergebnis wurden keine Veränderungen in der Vorhaltung des qualifizierten Krankentransportes sowie der Rettungsmittel an den Notarztstandorten ermittelt. Eine Auswertung der Einsatzzahlen in der Notfallrettung „Rettungswagen“ ergab, dass insgesamt ein Mehrbedarf von 72 Wochenstunden sicherzustellen ist.

Die Bedarfsplananpassung zum 01.01.2011 mit der neuen Rollstundenverteilung (Anlage 1 zur Informationsdrucksache) ist mit den Kostenträgern (Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) entsprechend der Vorgaben im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) ins Benehmen zu setzen. Im Rahmen der Entgeltverhandlungen 2011 sind die der Landeshauptstadt Hannover entstehenden Kosten von den Kostenträgern zu erstatten. Die mit den Kostenträgern verhandelte Entgeltvereinbarung 2011 wird den Gremien rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 25.10.2010