Antrag Nr. 15-1376/2009:
Abfallentsorgung nach Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Inhalt der Drucksache:

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Abfallentsorgung nach Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, bei Vergabe von Genehmigungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum die Veranstalter zwingend darauf hinzuweisen,

1. dass die Abfallentsorgung durch den Antragsteller erfolgen muss.
2. Dieser hat auch dafür zu sorgen, dass auf der von ihm beantragten Fläche genügend Abfallbehälter den Gästen zur Verfügung stehen.
3. Die Kosten für die Abfallentsorgung trägt der Antragsteller.
4. Sollte der Antragsteller dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden ihm die dadurch entstandenen Kosten einer Sonder - Abfallentsorgung bzw. Sonderreinigung in Rechnung durch gestellt.

Begründung


Es kommt immer wieder vor, dass bei Veranstaltungen von Privaten, Vereinen und Verbänden im öffentlichen Raum, nicht genügend Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die im öffentlichen Raum aufgestellten Abfallbehälter sind bei Großveranstaltungen (z.B. Radrennen am Lindener Berg, Fährmannfest o.ä.) sofort voll und der weiter anfallende Abfall wird wahllos daneben gelegt. Auch werden die Sammelbehälter für Papier, Glas oder Kleidung oft für die Abfallentsorgung illegal benutzt. Aus diesem Grund muss der Veranstalter dafür Sorge tragen, dass der durch die Veranstaltung entstehende Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird.