Drucksache Nr. 1641/2010:
Bebauungsplan Nr. 1199, 1. Änderung - Spielplatz Heinrichstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1641/2010
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1199, 1. Änderung - Spielplatz Heinrichstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1199 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan sieht den Tausch zweier Flächen verschiedener Nutzungen vor. Gegen die Lage der nördlich der Hannoverschen Straße 20 a ausgewiesenen Spielplatzfläche bestehen, insbesondere von der Polizei, Sicherheitsbedenken. Mit dem Flächentausch wird dem Sicherheitsbedürfnis von Kindern und Eltern Rechnung getragen. Der Spielplatz soll auf das städtische Grundstück direkt an die Heinrichstraße verlegt werden.

Kostentabelle

Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1199 ist mit einer günstigeren Kostenentwicklung zu rechnen. Zum einen entfallen durch die Aufgabe des öffentlichen Fuß- und Radweges die Ausbaukosten gänzlich. Zum anderen erscheint durch den günstigeren Flächenzuschnitt der neuen Wohnbaufläche eine bessere Vermarktung (z.B. zwei freistehende Einfamilienhäuser) möglich. Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch eine private Zufahrt, die mit veräußert werden kann. Die Kosten für die Beräumung der Fläche B (geschätzt 20.000 €) sowie für die Kampfmittelbeseitigung wären auch entstanden, wenn der Bebauungsplan nicht geändert würde, weil sie auch bei der bisher beabsichtigten Nutzung (WA) angefallen wären. Die Ausbaukosten für den Spielplatz werden gegenüber dem bisher vorgesehenen Standort etwa gleich sein. Die Finanzierung der Ausgaben für die Realisierung dieser Planung kann nur entsprechend der jeweiligen Finanzlage in den Haushaltsplänen sichergestellt werden.

Begründung des Antrages

Im Bebauungsplan Nr. 1199 ist nördlich der Hannoverschen Straße 20 a ein öffentlicher Spielplatz mit dazugehöriger erschließender Wegeverbindung ausgewiesen. Des Weiteren liegt im Geltungsbereich dieses rechtsgültigen Bebauungsplanes zwischen Heinrichstr. 11 und Hannoversche Str. 30 ein brachliegendes städtisches Grundstück, das als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Die genannten Festsetzungen wurden bisher nicht realisiert.

Ziel ist es, die Festsetzungen dieser nahezu flächengleichen Grundstücke zu tauschen. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Flächen- tausch der beiden o.g. Grundstücke geschaffen werden.

Aufgrund der schwer einzugrenzenden Belastungssituation des Bodens im Teil B des Bebauungsplanes haben Bodenuntersuchunen stattgefunden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für die neue Spielplatzfläche eine Bodensanierung und Kampfmittelüberprüfung durchzuführen ist. Im Anschluss daran wäre die Einrichtung des Spielplatzes ohne weitere Maßnahmen (kampfmitteltechnische Begleitung, abfallrechtliche Untersuchung) möglich. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten Fachbereichen abgestimmt. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde vom Verwaltungsausschuss gefasst. Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (Bekanntmachung in der örtlichen Presse am 28.01.09). Sie fand in der Zeit vom 05.02.2009 bis zum 04.03.2009 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fach- bereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 20.08.2010