Antrag Nr. 15-2228/2009:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1905/2009: Freigabe von Radwegen für Inline-Skater

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-1905/2009: Freigabe von Radwegen für Inline-Skater

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, Radwege im Stadtbezirk, wenn sie ausreichend breit sind, für Inline-Skater freizugeben.

Begründung

Seit Änderung der StVO zum 1.9.2009 werden Inline-Skater als Fußgänger behandelt und können für das Benutzen von Radwegen bzw. Straßen mit einem Bußgeld belegt werden.
Ausnahmen gelten nur, sofern auf Straßen oder Radwegen das neu eingeführte, entsprechende Zusatzschild „Inliner frei“ vorhanden ist.
Das Benutzen von Inlinern stellt eine umweltfreundliche Alternative zum Autofahren dar und sollte gefördert werden.