Drucksache Nr. 15-1517/2009:
Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2009

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-1517/2009
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Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2009

Antrag,

der Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde aus dem Verwaltungshaushalt 2009,
Haushaltsmanagementkontierung 4980.000-718000 - Zuschüsse an übrige
Bereiche - eine Zuwendung in Höhe von bis zu 7.931 Euro für den Bemeroder
Familientreff zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote im Familientreff werden sowohl von Jungen und Mädchen als auch von Männern und Frauen genutzt. An den Sprachkursen nehmen mehr Frauen teil.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen7.931,00 €
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt7.931,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-7.931,00 € 

Begründung des Antrages

Die Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde in Kirchrode hat für das Jahr 2009 eine städtische Zuwendung in Höhe von 10.000,00 EURO zum Betrieb des Bemeroder Familientreffs beantragt. Im Haushaltsplan 2009 ist der Teilbetrag von 7.931,00 Euro bei der o.g. Haushaltsmanagementkontierung für diesen Zweck vorgesehen. Der Antragsteller wurde davon unterrichtet, dass die vorgesehene städtische Zuwendung unter der beantragten Höhe liegen wird. Es liegt in der Entscheidung des Zuwendungsempfängers, ob er den Familientreff auch mit der vorgeschlagenen, niedrigeren Zuwendung weiter betreiben kann. Die Verwaltung beantragt nunmehr, diese Zuwendung unter diesem Vorbehalt zu bewilligen und der Auszahlung in Teilbeträgen zuzustimmen.
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
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Hannover / 09.07.2009