Drucksache Nr. 15-1517/2009:
Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2009
Inhalt der Drucksache:
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Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode |
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Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2009
Antrag,
der Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde aus dem Verwaltungshaushalt 2009,
Haushaltsmanagementkontierung 4980.000-718000 - Zuschüsse an übrige
Bereiche - eine Zuwendung in Höhe von bis zu 7.931 Euro für den Bemeroder
Familientreff zu gewähren.
Haushaltsmanagementkontierung 4980.000-718000 - Zuschüsse an übrige
Bereiche - eine Zuwendung in Höhe von bis zu 7.931 Euro für den Bemeroder
Familientreff zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote im Familientreff werden sowohl von Jungen und Mädchen als auch von Männern und Frauen genutzt. An den Sprachkursen nehmen mehr Frauen teil.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen | ||||
Finanzierungsanteile von Dritten | Betriebseinnahmen | ||||
sonstige Einnahmen | Finanzeinnahmen von Dritten | ||||
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | ||
Ausgaben | Ausgaben | ||||
Erwerbsaufwand | Personalausgaben | ||||
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | Sachausgaben | ||||
Einrichtungsaufwand | Zuwendungen | 7.931,00 € | |||
Investitionszuschuss an Dritte | Kalkulatorische Kosten | ||||
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | Ausgaben insgesamt | 7.931,00 € | ||
Finanzierungssaldo | 0,00 € | Überschuss / Zuschuss | -7.931,00 € |
Begründung des Antrages
Die Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde in Kirchrode hat für das Jahr 2009 eine städtische Zuwendung in Höhe von 10.000,00 EURO zum Betrieb des Bemeroder Familientreffs beantragt. Im Haushaltsplan 2009 ist der Teilbetrag von 7.931,00 Euro bei der o.g. Haushaltsmanagementkontierung für diesen Zweck vorgesehen. Der Antragsteller wurde davon unterrichtet, dass die vorgesehene städtische Zuwendung unter der beantragten Höhe liegen wird. Es liegt in der Entscheidung des Zuwendungsempfängers, ob er den Familientreff auch mit der vorgeschlagenen, niedrigeren Zuwendung weiter betreiben kann. Die Verwaltung beantragt nunmehr, diese Zuwendung unter diesem Vorbehalt zu bewilligen und der Auszahlung in Teilbeträgen zuzustimmen.
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
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Hannover / 09.07.2009