Antrag Nr. 1327/2010:
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Eine Schule für alle - Inklusive Beschulung aller SchülerInnen"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution "Eine Schule für alle - Inklusive Beschulung aller SchülerInnen"

Antrag zu beschließen:

die Ratsversammlung der Stadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer inklusiven Beschulung aller SchülerInnen zu schaffen. Darüber hinaus fordert die Ratsversammlung die Landesregierung auf, ein verbindliches Programm des Landes aufzulegen, indem sie Schritte zur Umsetzung der inklusiven Bildung in Niedersachsen formuliert und der finanzielle, personelle, wie auch zeitliche Rahmen festgesetzt wird.
 

Begründung:

Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mir Behinderungen dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe ermöglicht wird. Am 30. März 2007 hat die Bundesregierung die im Dezember 2006 verabschiedete „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ unterzeichnet. Der Bundesrat und der Bundestag haben im November und Dezember 2008 der Konvention per Gesetz zugestimmt. Mit dieser Ratifizierung besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen, an regulären Schulen unterrichtet zu werden. Mit dieser Ratifizierung ist das Land Niedersachsen aufgefordert, die inklusive Bildung deutlich voranzubringen.
Bis heute hat die niedersächsische Landesregierung keine Initiative gezeigt, den Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern. Zudem steht das Wahlrecht der Eltern als verbindlicher Rechtsanspruch auf die gemeinsame Beschulung ihres Kindes immer noch unter dem Vorbehalt, dass die personellen, sächlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für einen Regelschulbesuch vorliegen müssen. Dieser Vorbehalt ist die Grundlage dafür, dass derzeit noch viele Schulen behinderte Kinder ablehnen können. Um das geforderte Prinzip einer gemeinsamen Bildung für Kinder mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen zu gewährleisten, hat die Niedersächsische Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass diese Ungleichbehandlung beendet wird.
Damit die Landeshauptstadt Hannover als Schulträger weitergehende Konzepte zur Einführung von inklusiven Schulformen erarbeiten kann, wird das Land Niedersachsen aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
 
Christine Kastning                                                    Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende                                                Fraktionsvorsitzender