Anfrage Nr. 15-2364/2009:
Geplante Änderung der Straßenreinigungsverordnung

Inhalt der Drucksache:

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Geplante Änderung der Straßenreinigungsverordnung

Gemäß DS 2065/2009 Anlage 4 sollen Herrenstr., Röselerstr., Rumannstr., Holscherstr. und Kohlrauschstr. um eine Reinigungsstufe heraufgestuft werden.
Rücksprache mit Anwohnern ergab, dass tlw. die Notwendigkeit dieser Maßnahmen bezweifelt wurde.

Wir fragen daher die Verwaltung :
Aus welchen Gründen soll in den genannten Straßen die Heraufstufung erfolgen ?